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Thema: G 26.3 unter 18?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Andreas Stenglein Beitrag anzeigen
    Hallo, der Beitrag ist zwar schon ein bisschen älter aber auf der ersten seite wurde bereits drüber diskutiert:

    Ich werde in 2 Wochen 18,
    hab aber im moment Urlaub, also würde ich jetzt gern meinen G26.3 machen, darf ich das jetzt machen oder erst mit 18? Auf der ersten Seite sind unterschiedlich Meinungen und ich finde leider keine infos im internet

    Danke für die Antworten und ich wünsch noch ein Gesundes neues Jahr.

    Gruß Andi
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.

    MfG
    Max

  2. #2
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    Vielen Dank für die antworten!

    Ja mein Kommandant hat nur gemeint ich soll so schnell wie möglich meinen G26 machen weil demnächst wieder eine Atemschutzausbildung starten...und da kan ich gleich mitmachen....auf die Frage ob ich die untersuchung schon mit 17 machen darf war er sich nicht ganz sicher, deshalb wollte ich lieber hier mal nachfragen!

    Also nochmal Danke

    Gruß Andi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.
    Stellvertretende Antwort auch für die anderen Postings:
    Man kann das Geld für die Untersuchung auch gleich zum Fenster hinauswerfen, da das Ergebnis gemäß G26 - Zitat - "bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für Geräte der Gruppe 3" "dauernde gesundheitliche Bedenken" lauten müsste.

    Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal. Wie gesagt, die G26 geht von dauernden gesundheitlichen Bedenken und nicht von befristeten oder gar "keinen gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" (=> Erreichen der Volljährigkeit) aus, daher ist bei Erreichen der Volljährigkeit eine erneute Untersuchung anzusetzen.
    Geändert von nederrijner (04.01.2010 um 16:16 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal.
    also ganz komm ich da nicht mit....am besten mal den arzt fragen oder wie? wegen zwei wochen....leider bekomm ich dann so schnell keinen urlaub mehr deshalb wäre das jetzt ganz gut!

  5. #5
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    Lass dir nix erzählen, hingehen, und gut.

  6. #6
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Lass dir nix erzählen, hingehen, und gut.
    Genau, scheiß auf korrekte Antworten und mach ein Glücksspiel draus... Nederrijner hat nunmal schlicht und ergreifend Recht.

    Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt:
    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich
    Nicht unbeschränkt. Nach der GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" hat der Unternehmer (= Feuerwehr = Kommune) dafür zu sorgen, daß die Erstuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt wird, aber nicht mehr als 12 Wochen zurückliegt. Beginnt die AGT-Ausbildung also mehr als 3 Monate nach der Erstuntersuchung, ist diese nicht mehr gültig und man darf nochmal hin - oder, siehe oben, man macht ein Glücksspiel draus. Da das aber nicht nur die Verantwortlichkeit des Arztes, sondern auch des Unternehmers betrifft, sollte man sich reiflich überlegen, ob "nix erzählen lassen, hingehen, gut" wirklich so gut ist...
    Man sollte vielleicht auch mal überlegen, wer letztlich den meisten Nutzen einer vorschriftskonformen G26.3 hat. Nicht der Onkel Doktor, nicht der Bürgermeister, nicht der Feuerwehrhäuptling, und auch nicht deren Schwiegermütter, sondern der Feuerwehrangehörige selber bekommt doch auf diesem Weg einen umfangreichen (und für ihn netterweise kostenlosen) Gesundheitscheck, abgestimmt auf eine nicht ungefährliche Tätigkeit die er hinterher ausübt. Macht es Sinn, bei sowas nach Auslegungshintertürchen zu suchen?

    Vielleicht wäre es auch eine Option, den Arbeitsmediziner zu wechseln, wenn Leute schon zwingend Urlaub nehmen müssen, um ihn zu besuchen. Wir akzeptieren derzeit Untersuchungen von 2 Druiden, da können sich die Leute direkt mit denen die Termine ausmachen. Da einer von denen noch dazu im Krankenhaus arbeitet, kann man bei passendem Schichtplan die G26.3 notfalls nachts um halb 3 absolvieren. Geht alles, wenn man will.

    Als wir uns mal Gedanken gemacht haben, inwiefern man G26 und allgemeine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung bei Eintritt zusammenlegen könnte, wurde uns von einem Arbeitsmediziner außerdem noch mitgeteilt, dass er kein Belastungs-EKG bei Minderjährigen machen könne. Ob das an irgendwelchen Vorschriften liegt, oder an seinem persönlichen Bereich (Verantwortungsgefühl, Technik o.ä.), weiß ich nicht, ich schau mal ob ich da noch an den Schriftverkehr dran komme. Sollte das eine Vorschrift sein, würde auch das eine gültige G26.3 wieder verwerfen. Oder halt zum Glücksspiel machen.
    Geändert von überhose (04.01.2010 um 18:26 Uhr)

  7. #7
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    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei so tiefgreifenden Diskussionen nicht mehr mithalten kann, ohne tiefer zu recherchieren. Daher steige ich aus. Was ich weiß bzw. wie ich es kenne, habe ich geschrieben. Ich lasse mich aber wie immer gern belehren.

    Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung". Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht... Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet...

    Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist... Es interessiert mich auch theoretisch, ob das so, wie es bei uns läuft und wie ich es geschrieben habe, korrekt ist, aber praktisch ist es mir relativ egal bzw. werde ich mich nicht reinsteigern...

    MfG
    Max

  8. #8
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    Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
    Oder stehen die Leute bei euch Schlange?

    Und wie ist es mit denen, die von der Jugendfeuerwehr kommen und nicht tauglich sind, werden die nicht in den aktiven Dienst übernommen?

    Als guter Maschinist (den man ja auch braucht) brauche ich keinen AGT Lehrgang. Und, die wenigsten altgedienten Ortsbrandmeister haben einen AGT Lehrgang. Den gab es damals nämlich noch garnicht, als die in die Wehr eingetreten sind und dann ruck zuck Führungskraft wurden...

    Mann sollte sich das ganze mal ein wenig durch den Kopf gehen lassen, auch diejenigen, die 2 Wochen vor ihrem 18. Geburtstag unbedingt die G26 Untersuchung machen wollen.

    r.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei so tiefgreifenden Diskussionen nicht mehr mithalten kann, ohne tiefer zu recherchieren. Daher steige ich aus. Was ich weiß bzw. wie ich es kenne, habe ich geschrieben. Ich lasse mich aber wie immer gern belehren.
    Naja, ich habe es im Grundsatz G26 mit den allgemeinen Regelungen, die für jede arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß BG-Grundsätzen gelten, nachgelesen. Es gibt zwar seit gut einem Jahr die ArbMedVV als staatliches Regelwerk für den Bereich, aber gerade im Bereich Atemschutztauglichkeit bei den Feuerwehren gilt derzeit noch ganz klar das BG-Regelwerk.

    Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung".
    Das kann man machen, ist bestimmt auch nicht verkehrt, allerdings müsste das Ergebnis dann eben lauten "Für den allgemeinen Feuerwehrdienst mit Einschränkungen (weil körperlich noch nicht voll entwickelt) geeignet, für die Tätigkeit "Tragen von Atemschutzgeräten" nicht geeignet - dauernde gesundheitliche Bedenken".

    Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht...
    Habe den Grundsatz gerade nicht zur Hand, da im Zug unterwegs, kann daher nicht sagen, ob der Leitfaden Ergometrie etwas zu dem Punkt sagt.

    Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet...
    Das ist auf jeden Fall nicht konform mit den Vorgaben, wie gesagt "dauernde gesundheitliche Bedenken" bei U18 und die Erstuntersuchung darf bei Aufnahme der Tätigkeit höchstens 12 Wochen alt sein.

    Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist... Es interessiert mich auch theoretisch, ob das so, wie es bei uns läuft und wie ich es geschrieben habe, korrekt ist, aber praktisch ist es mir relativ egal bzw. werde ich mich nicht reinsteigern...
    Ich sag ja, macht eh jeder was er will.
    Aber wenn z. B. der Gemeinderat sich auch nicht an die Regeln hält und keine Überhosen beschafft, ist das Geschrei groß. Es wird halt mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, wie man selbst betroffen ist. Vergleiche auch den Feuerwehrführerschein, da tritt das Interesse an einer fundierten Ausbildung auch schnell in den Hintergrund, wenn die Aussicht besteht, die nicht ganz so großen roten Autos fahren zu dürfen ...

    Und ich würde nicht dagegen halten, wenn jemand wetten würde, dass es fast ganz Feuerwehrdeutschland begrüßen würde, wenn man auf die Gängelei des Ehrenamtes durch die G26 ganz verzichten würde und somit das Brandschutzwesen in Deutschland vor dem Untergang bewahren würde ...

    Zitat Zitat von russmeyer Beitrag anzeigen
    Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
    Oder stehen die Leute bei euch Schlange?
    Die Frage ist, ob man sich etwas anderes leisten kann. An unsportlichen und körperlich nicht (mehr) so belastbaren FA besteht in der Regel kein Mangel, an AGT schon.

    Und wie ist es mit denen, die von der Jugendfeuerwehr kommen und nicht tauglich sind, werden die nicht in den aktiven Dienst übernommen?
    Man kann frühzeitig darauf hinweisen, ansonsten macht es einfach keinen Sinn, jemanden zu übernehmen, der mit 18 schon die G26 nicht schafft und bei dem sich das auch absehbar nicht ändert. Dann muss man ehrlicherweise sagen "Schöne Zeit, aber hier trennen sich unsere Wege". Machen wir mit Jugendlichen, die schon in der JF zeigen, dass sie geistig oder charakterlich nicht für den Einsatzdienst geeignet sind, auch. Das wird ansonsten nämlich für beide Seiten sehr enttäuschend.

    Übrigens setzt man in NRW mittlerweile einen irgendwann mal abolvierten AGT-Lehrgang und eine gültige (!) G26.3 für die Zulassung zum Zugführerlehrgang voraus.
    Was Gerüchten zufolge nicht zuletzt daran liegen soll, dass es einige nicht ohne HI-Gefahr um den Planspieltisch geschafft haben. Beim GF ist sogar noch ein Realübung auf dem Außengelände dabei, da muss man halt auch mal um das Gebäude herum und sollte die entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit mitbringen.
    Ansonsten hat man es ohne AGT und G26 relativ leicht in NRW: TM, SF, MA, das war es dann mit der Feuerwehrkarriere (von einigen speziellen, technischen Nicht-FwDV2-Lehrgängen mal abgesehen).

  10. #10
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    Zitat Zitat von Andreas Stenglein Beitrag anzeigen
    also ganz komm ich da nicht mit....am besten mal den arzt fragen oder wie? wegen zwei wochen....leider bekomm ich dann so schnell keinen urlaub mehr deshalb wäre das jetzt ganz gut!
    Es kann einen Unterschied zwischen dem geben, was der Arzt als Untersuchungsergebnis ansieht, und dem, was er gemäß Grundsatz ansehen sollte. Gemäß Wortlaut des G26 führt Minderjährigkeit zum Nichtbestehen für den Bereich Feuerwehr, Punkt, Ende, aus.

    Es gibt ja auch Ärzte, die sich nicht an den Untersuchungsumfang oder sonstige Vorgaben halten ... Macht doch eh jeder, was er will ...

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