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Thema: G 26.3 unter 18?

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  1. #1
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    G 26.3 unter 18?

    Diese Beiträge wurden aus einem anderen Thema separiert

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator



    Ich werde in 2 Wochen 18,
    hab aber im moment Urlaub, also würde ich jetzt gern meinen G26.3 machen, darf ich das jetzt machen oder erst mit 18? Auf der ersten Seite sind unterschiedlich Meinungen und ich finde leider keine infos im internet

    Danke für die Antworten und ich wünsch noch ein Gesundes neues Jahr.

    Gruß Andi
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.01.2010 um 15:42 Uhr)

  2. #2
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    Ja der Thread ist in der Tat sehr alt. Es hätte sich gelohnt einen neuen aufzumachen, da deine Frage ja nur indirekt mit dem eigentlichen Thread zu tun hat. (erledigt - Gruß, Mr. Blaulicht)

    Zu deiner Frage: Die G26/3 ist an kein Alter gebunden. Da die G26/3 eine Arbeitsmedizinische Untersuchung ist und nicht nur von/für die Feuerwehren. Wenn irgendein 16jähriger ne Ausbildung zum Was-Weiß-Ich macht und dort Atemschutz tragen soll, dann macht er ebenso ne G26/3 Untersuchung.

    Die Vorgabe, dass man das 18te Lebensjahr vollendet haben muss um Atemschutz tragen zu dürfen, kommt von der FwDV 7, die wiederum halt nur für die Feuerwehr gilt.

    Prinzipiell kannst du deine G26/3 also schon vorher machen. Macht allerdings nicht soooo viel Sinn, weil das ja Geld kostet und die ja auch nur 3 Jahre gültig ist. Wenn man die zuuuu früh macht, wäre das also Verschwendung. Machbar isses aber. Sinnvoll ist auf alle Fälle die Untersuchung RECHTZEITIG VOR dem Atemschutzlehrgang zu machen, da diese für die Teilnahme am Lehrgang vorgeschrieben ist.

    Mir stellt sich allerdings die Frage, warum du das nicht mit deiner Wehrführung klärst, bzw. wie deren Standpunkt dazu ist. Wir können dir hier viel erzählen, aber im Endeffekt ist ausschlaggeben, was deine Führung möchte. Also frag doch am besten bei denen mal nach.

    Gruß Joachim
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.01.2010 um 15:43 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Andreas Stenglein Beitrag anzeigen
    Hallo, der Beitrag ist zwar schon ein bisschen älter aber auf der ersten seite wurde bereits drüber diskutiert:

    Ich werde in 2 Wochen 18,
    hab aber im moment Urlaub, also würde ich jetzt gern meinen G26.3 machen, darf ich das jetzt machen oder erst mit 18? Auf der ersten Seite sind unterschiedlich Meinungen und ich finde leider keine infos im internet

    Danke für die Antworten und ich wünsch noch ein Gesundes neues Jahr.

    Gruß Andi
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.

    MfG
    Max

  4. #4
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    Vielen Dank für die antworten!

    Ja mein Kommandant hat nur gemeint ich soll so schnell wie möglich meinen G26 machen weil demnächst wieder eine Atemschutzausbildung starten...und da kan ich gleich mitmachen....auf die Frage ob ich die untersuchung schon mit 17 machen darf war er sich nicht ganz sicher, deshalb wollte ich lieber hier mal nachfragen!

    Also nochmal Danke

    Gruß Andi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.
    Stellvertretende Antwort auch für die anderen Postings:
    Man kann das Geld für die Untersuchung auch gleich zum Fenster hinauswerfen, da das Ergebnis gemäß G26 - Zitat - "bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für Geräte der Gruppe 3" "dauernde gesundheitliche Bedenken" lauten müsste.

    Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal. Wie gesagt, die G26 geht von dauernden gesundheitlichen Bedenken und nicht von befristeten oder gar "keinen gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" (=> Erreichen der Volljährigkeit) aus, daher ist bei Erreichen der Volljährigkeit eine erneute Untersuchung anzusetzen.
    Geändert von nederrijner (04.01.2010 um 16:16 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal.
    also ganz komm ich da nicht mit....am besten mal den arzt fragen oder wie? wegen zwei wochen....leider bekomm ich dann so schnell keinen urlaub mehr deshalb wäre das jetzt ganz gut!

  7. #7
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    Lass dir nix erzählen, hingehen, und gut.

  8. #8
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Lass dir nix erzählen, hingehen, und gut.
    Genau, scheiß auf korrekte Antworten und mach ein Glücksspiel draus... Nederrijner hat nunmal schlicht und ergreifend Recht.

    Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt:
    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich
    Nicht unbeschränkt. Nach der GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" hat der Unternehmer (= Feuerwehr = Kommune) dafür zu sorgen, daß die Erstuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt wird, aber nicht mehr als 12 Wochen zurückliegt. Beginnt die AGT-Ausbildung also mehr als 3 Monate nach der Erstuntersuchung, ist diese nicht mehr gültig und man darf nochmal hin - oder, siehe oben, man macht ein Glücksspiel draus. Da das aber nicht nur die Verantwortlichkeit des Arztes, sondern auch des Unternehmers betrifft, sollte man sich reiflich überlegen, ob "nix erzählen lassen, hingehen, gut" wirklich so gut ist...
    Man sollte vielleicht auch mal überlegen, wer letztlich den meisten Nutzen einer vorschriftskonformen G26.3 hat. Nicht der Onkel Doktor, nicht der Bürgermeister, nicht der Feuerwehrhäuptling, und auch nicht deren Schwiegermütter, sondern der Feuerwehrangehörige selber bekommt doch auf diesem Weg einen umfangreichen (und für ihn netterweise kostenlosen) Gesundheitscheck, abgestimmt auf eine nicht ungefährliche Tätigkeit die er hinterher ausübt. Macht es Sinn, bei sowas nach Auslegungshintertürchen zu suchen?

    Vielleicht wäre es auch eine Option, den Arbeitsmediziner zu wechseln, wenn Leute schon zwingend Urlaub nehmen müssen, um ihn zu besuchen. Wir akzeptieren derzeit Untersuchungen von 2 Druiden, da können sich die Leute direkt mit denen die Termine ausmachen. Da einer von denen noch dazu im Krankenhaus arbeitet, kann man bei passendem Schichtplan die G26.3 notfalls nachts um halb 3 absolvieren. Geht alles, wenn man will.

    Als wir uns mal Gedanken gemacht haben, inwiefern man G26 und allgemeine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung bei Eintritt zusammenlegen könnte, wurde uns von einem Arbeitsmediziner außerdem noch mitgeteilt, dass er kein Belastungs-EKG bei Minderjährigen machen könne. Ob das an irgendwelchen Vorschriften liegt, oder an seinem persönlichen Bereich (Verantwortungsgefühl, Technik o.ä.), weiß ich nicht, ich schau mal ob ich da noch an den Schriftverkehr dran komme. Sollte das eine Vorschrift sein, würde auch das eine gültige G26.3 wieder verwerfen. Oder halt zum Glücksspiel machen.
    Geändert von überhose (04.01.2010 um 18:26 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Andreas Stenglein Beitrag anzeigen
    also ganz komm ich da nicht mit....am besten mal den arzt fragen oder wie? wegen zwei wochen....leider bekomm ich dann so schnell keinen urlaub mehr deshalb wäre das jetzt ganz gut!
    Es kann einen Unterschied zwischen dem geben, was der Arzt als Untersuchungsergebnis ansieht, und dem, was er gemäß Grundsatz ansehen sollte. Gemäß Wortlaut des G26 führt Minderjährigkeit zum Nichtbestehen für den Bereich Feuerwehr, Punkt, Ende, aus.

    Es gibt ja auch Ärzte, die sich nicht an den Untersuchungsumfang oder sonstige Vorgaben halten ... Macht doch eh jeder, was er will ...

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