Genau, scheiß auf korrekte Antworten und mach ein Glücksspiel draus... Nederrijner hat nunmal schlicht und ergreifend Recht.
Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt:
Nicht unbeschränkt. Nach der GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" hat der Unternehmer (= Feuerwehr = Kommune) dafür zu sorgen, daß die Erstuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt wird, aber nicht mehr als 12 Wochen zurückliegt. Beginnt die AGT-Ausbildung also mehr als 3 Monate nach der Erstuntersuchung, ist diese nicht mehr gültig und man darf nochmal hin - oder, siehe oben, man macht ein Glücksspiel draus. Da das aber nicht nur die Verantwortlichkeit des Arztes, sondern auch des Unternehmers betrifft, sollte man sich reiflich überlegen, ob "nix erzählen lassen, hingehen, gut" wirklich so gut ist...
Man sollte vielleicht auch mal überlegen, wer letztlich den meisten Nutzen einer vorschriftskonformen G26.3 hat. Nicht der Onkel Doktor, nicht der Bürgermeister, nicht der Feuerwehrhäuptling, und auch nicht deren Schwiegermütter, sondern der Feuerwehrangehörige selber bekommt doch auf diesem Weg einen umfangreichen (und für ihn netterweise kostenlosen) Gesundheitscheck, abgestimmt auf eine nicht ungefährliche Tätigkeit die er hinterher ausübt. Macht es Sinn, bei sowas nach Auslegungshintertürchen zu suchen?
Vielleicht wäre es auch eine Option, den Arbeitsmediziner zu wechseln, wenn Leute schon zwingend Urlaub nehmen müssen, um ihn zu besuchen. Wir akzeptieren derzeit Untersuchungen von 2 Druiden, da können sich die Leute direkt mit denen die Termine ausmachen. Da einer von denen noch dazu im Krankenhaus arbeitet, kann man bei passendem Schichtplan die G26.3 notfalls nachts um halb 3 absolvieren. Geht alles, wenn man will.
Als wir uns mal Gedanken gemacht haben, inwiefern man G26 und allgemeine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung bei Eintritt zusammenlegen könnte, wurde uns von einem Arbeitsmediziner außerdem noch mitgeteilt, dass er kein Belastungs-EKG bei Minderjährigen machen könne. Ob das an irgendwelchen Vorschriften liegt, oder an seinem persönlichen Bereich (Verantwortungsgefühl, Technik o.ä.), weiß ich nicht, ich schau mal ob ich da noch an den Schriftverkehr dran komme. Sollte das eine Vorschrift sein, würde auch das eine gültige G26.3 wieder verwerfen. Oder halt zum Glücksspiel machen.