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Thema: G 26.3 unter 18?

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  1. #5
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.
    Stellvertretende Antwort auch für die anderen Postings:
    Man kann das Geld für die Untersuchung auch gleich zum Fenster hinauswerfen, da das Ergebnis gemäß G26 - Zitat - "bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für Geräte der Gruppe 3" "dauernde gesundheitliche Bedenken" lauten müsste.

    Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal. Wie gesagt, die G26 geht von dauernden gesundheitlichen Bedenken und nicht von befristeten oder gar "keinen gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" (=> Erreichen der Volljährigkeit) aus, daher ist bei Erreichen der Volljährigkeit eine erneute Untersuchung anzusetzen.
    Geändert von nederrijner (04.01.2010 um 16:16 Uhr)

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