Stellvertretende Antwort auch für die anderen Postings:
Man kann das Geld für die Untersuchung auch gleich zum Fenster hinauswerfen, da das Ergebnis gemäß G26 - Zitat - "bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für Geräte der Gruppe 3" "dauernde gesundheitliche Bedenken" lauten müsste.
Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal. Wie gesagt, die G26 geht von dauernden gesundheitlichen Bedenken und nicht von befristeten oder gar "keinen gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" (=> Erreichen der Volljährigkeit) aus, daher ist bei Erreichen der Volljährigkeit eine erneute Untersuchung anzusetzen.