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Thema: Wie Benzindieb stellen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Wehrfreund Beitrag anzeigen
    ...Denn nachdem wir erneut durchgerechnet haben (heute Morgen haben wir nur überschlagen), sieht es so aus, dass es sich seit der letzten Kanisterauffüllung nur um eine verschwundene Füllung handelt. Bei denen davor muss noch mal gerechnet werden, ob auch was fehlt....
    Gruß,
    Wehrfreund
    Also ich unterstelle mal, dass bei genauerer Prüfung einer der üblichen Verdächtigen "geschnappt" wird: Der Gerätewart, der in der Hektik eines Einsatzes vergessen hatte den Kanister zu notieren, der neue Kamerad, der das Aggregat nachgefüllt hat ohne einzutragen, ...

    Eine andere Frage: Warum lagert bei Euch im Gerätehaus Treibstoff (mal mit Ausnahme der evtl zwei Kanister für Kettensäge und FP/Stromerzeuger)? Sämtliche Fahrzeuge und Geräte sind (und ich denke es ist überall in D so), mit mindestens 3/4 vollem Tank abzustellen. Nur in besonderen Ausnahmefällen (Rückkehr vom Einsatz um 03:30 Uhr - die Dorftanke hat zu) ist ein kurzfristiges Abweichen von 24 Stunden zulässig, wenn der Tank noch mindestens 1/2 Füllung hat - darunter --> nächste geöffnete Tanke anfahren, egal wie spät es wird! Ich sage nur: sicherstellen der Einsatzbereitschaft
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Natürlich ist es nicht deutschlandweit geregelt (höchstens beim THW)...
    Evtl etwas missverständlich ausgedrückt... Ich denke jede Wehr in D wird ähnliche Vorgaben haben gemäß der sehr ähnlichen FW-Gesetze

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Woher stammt diese Vorgabe (die ich im Ansatz recht sinnvoll finde)?
    Ich kenne es, durch private Kontakte, von den Wehren in unserer Umgebung (incl. Nachbarlandkreise), von Wehren aus NRW, SH, SA, BY und BaWü. Daher gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen allgemeiner Standart sein dürfte, da doch wohl überall der Grundsatz "mindestens 4 Stunden Betrieb der Ein-/Vorbau-Pumpe bzw. 80km Fahrstrecke müssen gewährleistet sein" gilt.
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    10 Kanister des selben Betriebsstoffes als Vorrat erscheint mir im Übrigen auch bei größeren Wehren etwas viel.
    Ich sehe bisher immer noch keinen Grund Treibstoff im Gerätehaus zu lagern, Mit Ausnahme der genannten "Kleintanks" z.B. von der Kettensäge oder FP/Stromerzeuger
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Hi,

    also die Vorgabe mind. 3/4 voll sonst Betanken händeln wir genauso.
    Ist zwar für viele Organisationen nicht Vepflichtend, gebietet aber eigendlich der gesunde Menschenverstand bei einer Einsatzorganisation!

    Bei uns haben wir an Reserven auf jedem Fahrzeug 20l des jeweils für das KFZ benötigten Kraftstoffes verlastet. Zusätzlich noch 1-2 5l Kanister mit Betriebsstoff für die sonstigen auf dem KFZ verlasteten Motorgeräten (Pumpe, Kettensäge, Moppel)

    Zusätzlich zu diesem Vorrat gibt es noch ein paar (keine Ahnung wieviele, aber wenig!) Kanister mit Vorrat für Test/Übungszwecke, damit die Kanister nicht immer neu befüllt werden müssen.

    Der Sinn einer Regelung wonach 200l desselben Betriebsstoffes gesammelt an einem zentralen Ort in Kanistern gelagert werden erschließt sich mir auch nicht ganz.
    Ist das evtl noch ein Überbleibsel aus der Zeit wo es passieren konnte das nach 18.00 im umkreis von 50Km keine Tankstelle mehr geöffet hatte? Soetwas gab es ja mal!

    Oder sind bei euch wirklich die Tankstellen so knapp, das Ihr erst eine halbe Stunde bis zur nächsten Betankungsmöglichkeit fahren müsst (ggf. nur Abends) ? Dann würde es wieder Sinn machen.

    Aber das war ja gar nicht Thema!

    Gruß
    Carsten
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  4. #4
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    auf der arbeit hatten wir auch mal den fall, da wurde aus dem dieselfass für die stapler diesel von einem mitarbeiter geklaut...
    ham dann auch alles in kanister abgefüllt und es versteckt, haben dann wasser in kanister gefüllt und hin gestellt, die hat er dann getankt und ruck zuck war uns klar welcher wagen nicht mehr vom firmen gelände fährt...
    der war gleich kurriert...
    fristlose kündigung incl., denn das waren grössere mengen...

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ist er wenigstens wegen Sachbeschädigung gegen euch vorgegangen?
    Man sollte sich mit solchen Aktionen schon im geltenden Recht bewegen, sonst wirds ganz flott ein Eigentor. Selbstjustiz im Sinne von Rechtsverstöße mit Rechtsverstößen zu kontern gibt es in D nicht. Und das ist auch gut so!
    hat jmd zu ihm gesagt das er den kanister einfach verwenden und davon tanken soll?
    selbst schuld!
    wenn er sich einfach sachen in den tank schüttet, ohne das jmd zu ihm sagt "du musst das machen" siehts wohl ganz anderst aus, bzw wenn wir es in seinen tank geschüttet hätten.
    so waren einfach nur die kanister im lager neu angeordnet worden und er hat sich da rege daran bedient, dass er es gemacht hat, ist wohl seine eigene schuld
    Geändert von florian höllrich (31.10.2007 um 15:31 Uhr)

  6. #6
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    Fast, denn:

    Wenn du genau weist, dass er den stehlen wird, ist es vorsätzliche Sachbeschädigung (zumindest kanns dir so ausgelegt werden).

    Allerdings könnte ja jemand, der nichts von den Vorgängen weis, einen Kanister zum Wassertransport (für welche Gründe auch immer) "mißbrauchen" ;)

    Aber alles ist immer mit Vorsicht zu genießen...


    Das beste ist immernoch: Vor allen Mitgliedern ansprechen - Beobachten - Wenns nix gebracht hat ---> Diebstahl ist verstoß gegen geltendes Recht also Pol einschalten ^^

    MfG Fabsi

  7. #7
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    betriebsmittel in einen extra raum / schränke lagern die verschließbar sind?

    einfach und zumeist effektiv

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das dreht dir jeder halbwegs wache Rechtsanwalt um!
    naja dann soll er`s machen, is schon 2 jahre her, kam bisher nix und ich glaub da wird auch nix kommen, gibt sachen die jucken mich eig gar net ;-)

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