
Zitat von
Wehrfreund
Das klingt interessant! Den Stoff selbst konnte ich noch nicht käuflich im Internet finden! Aber wenn er selbst in extremer Verdünnung, laut Wikipedia, nachweisbar ist, dann müssten doch zwei, drei Tropfen Heizöl in den Benzinkanister ausreichen, um ihn auch darin zu finden - oder können die paar Tropfen schon den Motor zerstören?
Also bräuchte ich nur noch das Nachweisreagenz vom Zoll, die lassen da vielleicht mit sich reden.
EDIT: Da scheint Salzsäure als Nachweis zu reichen, kann das sein?
Viele Grüße,
Wehrfreund
Hi,
also Hersteller ist BASF, aber das hilft dir sicher auch nicht viel weiter...
Habt Ihr eine Raffinerie bei euch in händelbarer Nähe?
Dann frage doch bei den Jungs IM LABOR (nicht in der Produktion...!) dort nach, ob die Bereit sind eine Mischung z.b. 100mg SY124 auf 100ml Benzin fertigzumachen und herauszugeben...
Das dann in einen 20 Liter Kanister geschüttet und du hast eine kräftige Markierung...
Die Nachweisgrenze für das Zeug liegt bei ca. 0,02 mg/l (bei sehr guten Bedingungen!!!)
Diesel wird mit ca. 6mg/l markiert!
Ein paar Tropfen auf 20 l werden da kaum ausreichen, besonders wenn dann nocheine weitere Verdünnung im Tank stattfindet! Um auf die NAchweisgrenze bei 20 litern zu kommen, müsstest du 60ml Diesel reinkippen. Um auch im Tank noch nachweisen zu können 0,3l Und das sind die Idealbedingungen...
Da bist du schnell in Bereichen wo es zumindest für einige (bei weiten nicht alle!) Motoren schon gefährlich wird!
@Akkonsaarland
NAtürlich ist es meine SAche was ich in meine Kanister packe...
Weist mir aber jemand nach, das ich mit der absicht ihm eine Falle zu stellen, etwas anderes als darin sein sollte eingefüllt habe und er erleidet einen erheblichen Schaden, so MUSS ich Schadensersatz leisten... (Und der NAchweis könnte ja z.b. zumindest durch diesen Threat erfolgen!)
Fülle ich aber zb. irgendetwas anderes ein, weil ich gerade nur diesen Kanister habeund mir wird nichts anderes nachgewiesen, so muss ich natürlich nicht zahlen!
Ich darf ja auch mein Eingentum nicht mit Selbschuss-oder auch nur E-Schockinstallationen sichern! (HAt es schon gegeben und die Urteile waren eindeutig - Z.B. Schmerzenzsgeld für den "geschockten" Autodieb!)
Gruß
Carsten
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