Aaaalso, ich hab das grad mal vor mir

Zitat Zitat von Zeitschrift - Der Feuerwehrmann 8-9/08
Allgemeine Verschwiegenheitspflicht
Die Strafbarkeit gilt grundsätzlich auch für Feuerwehrangehörige. Sie sind nur berechtigt Funk abzuhören, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Für das Abhören anderer BOS-Funkkanäle mit einem Scanner ist eine Rechtfertigung nicht denkbar.
"Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in jedem Fall strafbar" --> Verschwiegenheitspflicht.
Nur um's nochmal zu erwähnen.