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Thema: Private BOS-Geräte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    Jedoch muss man dabei immer bedenken: Macht desjenige dann selbst einen Fehler (Akku nicht voll geladen) und kommt deshalb zu schaden (weils früher aus ist, als es hätte sein dürfen), dann zahlt das keine Unfallkasse...
    Die Aussage ist so falsch. Die UK zahlt IMMER!
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    boar... alter Korinten**** ;)

    Klar zahlen die, aber is wie mit dem Blaulicht, dem Unfall und der Haftpflicht... Klar zahlen die auch, aber die wollen was von dir zurück :)

    MfG Fabsi...

  3. #3
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    Mithören das Funks

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub im vorletzten "Feuerwehrmann" stand da was.

    Es gibt bestimmte Voraussetungen, die es einen FM erlauben, privat den Funk abzuhören. Also nicht nur Führungskräfte.

    Aber um sicher zu gehen, werd ich mal den Artikel raussuchen.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  4. #4
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    Aaaalso, ich hab das grad mal vor mir

    Zitat Zitat von Zeitschrift - Der Feuerwehrmann 8-9/08
    Allgemeine Verschwiegenheitspflicht
    Die Strafbarkeit gilt grundsätzlich auch für Feuerwehrangehörige. Sie sind nur berechtigt Funk abzuhören, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Für das Abhören anderer BOS-Funkkanäle mit einem Scanner ist eine Rechtfertigung nicht denkbar.
    "Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in jedem Fall strafbar" --> Verschwiegenheitspflicht.
    Nur um's nochmal zu erwähnen.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  5. #5
    Registriert seit
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    5.257
    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    "Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in jedem Fall strafbar" --> Verschwiegenheitspflicht.
    Nur um's nochmal zu erwähnen.
    Sorry, aber alleine mit dem Satz
    "Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein."

    Hat sich deine Quelle gänzlich disqualifiziert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    19.04.2008
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    510
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Sorry, aber alleine mit dem Satz
    "Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein."

    Hat sich deine Quelle gänzlich disqualifiziert.
    Jup !
    Das gutheissen von nicht nach TR-BOS zugelassen Geräten erscheint doch eher fragwürdeig.
    Naja: BILD dir deine Meinung ist hier wohl das Stichwort. ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

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