Original geschrieben von MiThoTyN
Allerdings bleibt dir in diesem Fall noch die Möglichkeit den Rufnamen zu variieren.
Diese Möglichkeit bleibt doch eben nicht, wenn das HFG den gleichen Rufnamen wie das Fahrzeug tragen soll.

So könnte das 2. LF der Korbach 43 sein, oder der Korbach 49
Zumindest nach nordrheinwestfälischen Gesichtspunkten wäre das eben bei zwei LF16/12 nicht möglich, die Kennzahl 43 ist nicht vergeben (bzw. wird in Köln für die VLFe genutzt), die 49 ist für Fahrzeuge gedacht, die nicht unter die üblichen LF-Normen passen.

Wenn es sich aber, wie in meinem Beispiel, um zwei Fahrzeuge gleichen Typs (eben LF16/12) handelt, dann wäre es eine Krücke, diese mit Rufnamen unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu bezeichnen, die eben nicht zutreffen. Mal abgesehen davon, daß es wohl auch unzulässig wäre...

[B)
Dann brauch man garnicht erst mit 44/1 und 44/2 anfangen ...
Und man kann das ganz genau auseinanderhalten welches Fz gemeint ist.[/B]
So etwas funktioniert leider nur auf der Ebene der eigenen Gemeinde und ist wieder eine spezielle Insellösung, die (zumindest in meinen Augen) nicht tragfähig ist.

Ich gehe davon aus, daß die vom Ursprungsposter zitierte Regelung zur Rufnamenbildung im 2m-Band aus einer Zeit stammt, in welcher es üblicherweise nur ein HFG pro Fahrzeug gegeben hat und sich deshalb allein schon die Frage nach einer zu übermittelnden Funktion des HFG-Trägers nicht gestellt hat. Heute aber, mit üblicherweise vier oder mehr 2m-HFGen auf den neuen LFs, hat aber gerade die Funktionskennzeichnung deutlich an Relevanz gewonnen, erst recht, wenn mehrere LGen/LZe an einer Einsatzstelle (und womöglich noch auf ein und demselben Kanal) funkmäßig tätig sind.