Sorry, aber alleine mit dem Satz
"Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein."
Hat sich deine Quelle gänzlich disqualifiziert.
Jup !
Das gutheissen von nicht nach TR-BOS zugelassen Geräten erscheint doch eher fragwürdeig.
Naja: BILD dir deine Meinung ist hier wohl das Stichwort. ;-)