Original geschrieben von Ebi
Ähnlich ist es in Hessen auch geregelt:

Auszug aus dem Rufnamenkatalog:

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9. 2m-Wellenbereich:

Soweit Handfunkgeräte Einsatzfahrzeugen zugeordnet werden (Regelfall) ist der dem jeweiligen Fahrzeug im 4m-Wellenbereich zugeordnete Funkrufname zu ver-wenden. Ist mehr als ein Handfunkgerät einem Einsatzfahrzeug zugeordnet, so sind die weiteren durch eine nachgestellte Zahl beginnend mit „2“ fortlaufend durch-zunummerieren.

Beispiel:
1. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44
2. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44 / 2
Ersetze Florian durch Florentine, dann paßt es. Allerdings funktioniert das Systen nur, solange es keine zwei gleichen Fahrzeuge an einem Standort gibt, z.B. Florian Korbach 44(/1) und Florian Korbach 44/2 als die beiden LF16/12 am Standort Korbach.

Deren 2m-HFGe müßten dann ja Florentine Korbach 44/1, [...] 44/1/2, [...] 44/2/1, [...] 44/2/2 usw. heißen, was meines Erachtens nicht nur unpraktisch, sondern auch wenig aussagekräftig ist (wer verbirgt sich jeweils hinter dem Rufnamen!?).