Hi zusammen
also bei uns ist die Rufnahmen vergabe schon geregelt.
in den Bos Kennziffern für die Fahrzeuge gibt es auch ziffern für Handfunkgeräte und die gelten auf 4m wie auch auf 2m nämlich
99 für Vielkanal Handsprechfunkgeräte (heutzutage die meisten z.B. GP900 FUG11b) und 98 für die Wenigkanal Hfg (z.B. die alten Bosch geräte der Pol) des weiteren sobald einer Funktionsträger ist hat er seinen eigenen Rufnamen der dann natürlich auch über 2m zu verwenden ist der einzige unterschied zwischen 2m und 4m ist der Org name der jawohl jedem bekannt seien sollte.
Wobei ich auch sagen muss das die heren von Pol und Feuerwehr eine gewisse narrenfreiheit in der hinsicht haben man kann ihnen schließlich nicht die Frequenz wegnehmen wie den anderen HiOrgs und da wir in Mülheim dummer weise die RegTP dierekt vor der nase sitzen haben hat es da scho einigen stress gegeben.
Die BF leistet sich nämlich so einiges über funk und wir werden immer direckt angesch... wenn es kleinere unregelmäßigkeiten in der Funkdisziplin gibt.
MFG Marcus