Ich denke es wird ganz anders laufen müssen:
Die Einsatzzeit wird ja sowieso nicht dem ArbeitGEBER (AG) sondern dem ArbeitNEHMER (AN) von der Kommune gezahlt. Der AG hat also (besonders im Urlaub) damit garnichts zu tun!

(--> jaja, ich weiss.... "... bei mir zahlt die Gemeinde aber immer an meinen Chef..."
Bevor der AG die ganze Hin- und Herrechnung macht wegen "laut Gesetz unbezahlt für den Einsatz freigestellt" (ebenso übrigens für Fortbildungen - z. B. 1 Woche Feuerwehrschule), "vor/nach der Arbeitszeit freigestellt wegen nicht mehr gegebener Einsetzbarkeit (betriebliche Gründe - z. B. Auto mit Baucrew schon von Hof gefahren)" und "vor/nach der Arbeitszeit freigestellt wegen nicht mehr gegebener Einsetzbarkeit (in der Person des AN bestehende Gründe - z. B. Müdigkeit)", "usw.usf. ..." zahlen die meisten AG einfach den Lohn weiter und stellen z. B. monatlich eine Komplettrechnung an die Kommune, die Kommune zahlt auch lieber "enbloc" als 6148 Einzelüberweisungen an die Einsatzkräfte zu machen.)

zurück zur Frage:
Korrekt wäre also: Den Antrag auf Ersatz der Lohnleistung bei der Kommune einreichen und dort die Einsatzzeit auszahlen lassen. Faktisch wird dadurch der (Teil-)Urlaubstag ausgezahlt.