Hallo BLAULIX,
also mit der StVZO hat Schütti112s Vergehen jedenfalls überhaupt nichts zu tun. Trotz allem hätte er die Straßenverkehrsordnung (StVO) natürlich einhalten sollen, nun ist er aber nun mal in der Lage sich rechtfertigen zu müssen, und zwar der Ordnungsbehörde gegenüber.
Viele Grüße,
Daniel