Hallo!
Also, zunächst warte erstmal ab, bis der Bußgeldbescheid eintrifft!
In diesem kannst Du Wirderspruch einlegen, in der Regel genügt ein Schreiben oder Bestätigung vom Wehrführer nicht!!
Die Zuständige Dienststelle, also Leitstelle, muss die Alarmierung zu diesem Einsatz und deren Kräfte hierdurch bestätigen!
Achtung: Diese Erklärung betrifft nur, das es zum angegebenen Zeitpunkt auch wirklich diesen Einsatz gab, und keine Rechtfertigung über irgendwelche Fahrverhalten!!
Das könnte zumindest eine Milderung des Bußgeldes einbringen...!?
Betrachtet man aber die Umstände :
Stellt sich mir die Frage, ist es unumgänglich gewesen 20 min. nach Alarmierung mit 129km/h außerorts zum Einsatz zufahren, oder hätte es auch gereicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um ca. 5min später dort einzutreffen!?
Bedenke, immerhin bist Du in der Probezeit, also Fahranfänger...und Du solltest Dir erst im " normalen " Starßenverkehr Erfahrung aneignen, und nicht gleich derartige Fahrweisen an den Tag legen durch die die Polizei aufmerksam wird!
Die Polizei hält Dich nicht zum Spaß an, und es passieren genügend Unfälle auf den Straßen, da hilft es keinem wenn der Helfer zum Geschädigten wird...!?
Dahin gehend, wird der Beamte schon gewußt haben, wer Du bist, wo Du hin möchtest, aber auch wie Du dorthin wolltest....!
MfG