Hallo,
also, ihr habt ja schon viel diskutiert usw. Ich bitte aber vielleicht folgendes nochmal zu bedenken, um in Zukunft vielleicht ein wenig darauf zu achten:
Wenn ich mit meinem Privatauto zu Einsatzstelle fahre, dann gehe ich davon aus, dass bereits jemand dort ist und Hilfe eingeleitet hat...
Wenn ich einen Zeitraum x nach der Alarmierung mit hoher Geschwindigkeit unterwegs bin, dann ist das u.U. nicht mehr damit begründet, möglichst schnellen Einsatz der Einheit zu gewährleisten...
Wenn ich per Funk bereits eine Rückmeldung abgehört habe, die erkennen lässt, dass die Gefahr beseitigt, im Griff oder sonstwas ist und damit höchste Eile nicht mehr geboten ist, muss ich meine Geschwindigkeit drosseln...
Wenn nun wirklich an der Einsatzstelle noch Leute gebraucht werden, sollte sich der EL tunlichst nicht darauf verlassen, dass von irgendwoher FA mit ihren privaten PKW kommen, sich dazu auch noch übermäßig beeilen und vielleicht sich und andere mehr gefährden, als wenn sie verhalten anfahren würden. Eine Nachalarmierung weiterer Kräfte wäre sicher angebrachter...
Maßvolle Geschindigkaitsübertretungen bei der Fahrt zum GH sind sicher legitim. Allerdings sollte es im Rahmen bleiben. Und wenn dritte gefährdet werden, dann hört der Spaß auf. ich bin mir nicht sicher, ob man als Führerscheinneuling bereits all diese Abwägungen treffen kann...
Kurz: Im Zweifel, also wenn ich erkennen muss, dass ich nicht rechtzeitig eintreffen werde, um ein Fahrzeug zu besetzten, kann ich die Eile auch etwas runterschrauben, um mich und andere so wenig als möglich zu gefährden!
Ich möchte bewusst diesen Fall nicht werten, danke aber, dass o.g. Kriterien vom gesunden Menschenverstand für jeden Einsatz diktiert werden...
Gruß, Matze





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