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Thema: Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Bazi1977 Gast

    Dringend - Auf einsatzfahrt mit zivilen wagen angehalten.

    Hallo.


    Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben. dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
    es gibt keinerlei Ausnahmen für zu schnelles Fahren oder bei Rot über die Ampel zu fahren oder sonst dergleichen.
    Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt. Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren.
    Also laßt das lieber!

  2. #2
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    danke das du uns diese wichtige information, welche schon 100000 mal durchgekaut wurde, auf einen 4 jahre alten beitrag geschrieben hast
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Und auch noch komplett falsch ^^

  4. #4
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    Wow, ähm, wie kommst du denn an solche Infos?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Bazi1977
    .
    Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben.
    Nö...

    Zitat Zitat von Bazi1977
    .
    dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
    .
    Farbe und Bauart sind scheißegal
    Und Sonderrechte habe ab der Alarmierung

    Und was machen Feuerwehrs ausserhalb des K-Falles, der in einigen BL abgeschafft ist.

    Zitat Zitat von Bazi1977
    .
    Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt.
    Wo liegt da der Unterschied ? Was wenn ich aufgrund meiner Qualifikation die Einsatzstelle direkt anfahre?

    Zitat Zitat von Bazi1977
    .
    Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren
    Dieser Abschnitt, den ich immer noch net 100% verstanden habe, zeigte mir wieviel Ahnung du hast .
    Welches Schreiben sollte trotzdem Ausgehändigt werden? Was sind falsche Tatsachen ?

    Kennst du Dieter Nuhr ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Statt den Newbie jetzt zu zerlegen bitte ich Euch es mal von der positiven Seite aus zu sehen.

    Er hat eindeutig die Forensuche benutzt.!!
    Und das VOR seinem ersten Beitrag !

    Also bewertet mal die Tatsache, die Ihr bei anderen Newbies immer ankreidet.

    Inhalt egal - Suche benutzt um alte Beiträge auszugraben - und etwas halbwegs verständliches Artikuliert !

    Bravo , das ist mehr als von manch anderen Usern... ;-)

  7. #7
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    Richtig, ich will da auch nicht undankbar erscheinen.

    Hätte er aber die Forensuche nicht nur benutzt um einen Beitrag zu finden, den er fortführen kann, sonderh hätte sich noch den ein oder anderen weiterführenden Gedanken angelesen, so wäre der Beitrag hinfällig gewesen ..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
    LittleGrisu Gast
    Moin, moin,

    ich weiß garnicht was Ihr alle habt.

    Wäre dieser sinnbefreite Beitrag nicht gepostet worden, hätte ich diesen Threat völlig aus den Augen verloren. So bin ich mal wieder darauf aufmerksam gemacht worden (dank der Benachrichtigungsfunktion), dass jemand in diesem Threat aktiv war. Tja, lang ist´s her...

    So habe ich nun die Gelegenheit meine 4jahrealtekartoffelchipstüte hervorzukramen, mir es hier im Sessel bequem zu machen und zum 1000ten male das Thema Sonderrechte zu erleben. Sind schließlich in den 4 Jahren zahlreiche neue User im Form dazugekommen und da hat sicher nun jeder seinen Senf dazuzugeben... knusper, knisper, knurps.

    Ciao
    mICHael

  9. #9
    knicker112 Gast

    Urteile

    Das Problem haben bekanntlich viele ! Ich habe gehört das man da wenig Chancen hat ! Kannst dir ja mal bei Google die Gerichtsurteile zu dem Thema suchen ! Die meisten Urteile sind gegen die FF!


    Mfg

  10. #10
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    292
    Zitat Zitat von knicker112
    Kannst dir ja mal bei Google die Gerichtsurteile zu dem Thema suchen ! Die meisten Urteile sind gegen die FF!
    Quellen bitte?

  11. #11
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    467
    Zitat Zitat von arnolde
    Quellen bitte?
    google ?????
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  12. #12
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    google ?????
    Aber bitte nicht LG FFM aus den 80er Jahren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  13. #13
    Registriert seit
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    15
    Hallo Schütti112,
    geh hier notfalls zum Anwalt (hoffe Du hast Verkehrsrechtschutz, ansonsten Rechtsberatung durch Deine Kommune)

    Das habe ich noch zum Thema gefunden:
    (http://www.himmelreich-dr.de/html/ve...hung_2003.html)

    Zitat:
    2. StVO § 35 Abs. 1 Sonderrechte bei Fahrt mit Privat-PKW zur Einsatzleitstelle

    Der Betroffene, Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr, war nach Auslösung des Alarms mit seinem privaten PKW zum Feuerwehrhaus gefahren und hatte dabei die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten. Das Amtsgericht hat ihn freigesprochen, hiergegen wendet sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft. Mit Beschl. v. 26.4.2002 - 4 Ss 71/02 (DAR 2002, 366 = NZV 2002, 410) bejaht das OLG Stuttgart die Voraussetzungen des § 35 StVO (zustimmend: Hentschel, SVR, a.a.O., § 35 StVO, Rn. 3). Das Tatbestandsmerkmal „die Feuerwehr“ bezeichne lediglich die Institution, treffe jedoch keine Aussage über betroffene Fahrzeugarten. Private PKW seien damit jedenfalls nicht aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur Auffassung des OLG Frankfurt (Beschlüsse vom 2.8.1984 - 2 Ws (B) 133/84 OWiG und 25.9.1991 - 2 Ws (B) 421/91 OWiG): Die Fahrt zum Feuerwehrhaus erfülle noch keine hoheitliche Aufgabe, sondern diene nur der Vorbereitung des Einsatzes (als hoheitliche Aufgabe). Hiergegen wendet das OLG Stuttgart ein, dass es sich bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus um eine Vorbereitungstätigkeit handele, die mit der Einsatztätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehe und daher bereits als hoheitliche Aufgabe anzusehen sei, wozu auch das Zurücklegen des Weges zwischen der Wohnung und dem Feuerwehrort oder der Einsatzstelle gehöre.

    Trotz dieser unterschiedlichen Auffassung bedürfte es keiner Vorlage an den BGH, denn das OLG Stuttgart stützte seine Entscheidung nicht nur auf die Frage des Sonderrechts nach § 35 StVO, sondern hat dem Betroffenen eine Putativnotstandshilfesituation gemäß §§ 11 Abs. 1, 16 OWiG zugebilligt; darüber hinaus habe er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, weil er durch die Schulungen der Feuerwehr und auf Grund schriftlicher Unterlagen der Polizei der Auffassung gewesen sei, Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können; es habe daher an der Einsicht gefehlt, etwas Unrechtes zu tun.

    Zitatende
    Grüße

    Bernhard57

  14. #14
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    der tread ist vom 05.03.2003, 14:20
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

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  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose
    Schütti112's Problem ist nun schon über 4 Jahre her...
    Ja, es wäre aber doch interessant, wie es ausgegangen ist...

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