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Thema: Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    LittleGrisu Gast
    Moin, moin,

    ich weiß garnicht was Ihr alle habt.

    Wäre dieser sinnbefreite Beitrag nicht gepostet worden, hätte ich diesen Threat völlig aus den Augen verloren. So bin ich mal wieder darauf aufmerksam gemacht worden (dank der Benachrichtigungsfunktion), dass jemand in diesem Threat aktiv war. Tja, lang ist´s her...

    So habe ich nun die Gelegenheit meine 4jahrealtekartoffelchipstüte hervorzukramen, mir es hier im Sessel bequem zu machen und zum 1000ten male das Thema Sonderrechte zu erleben. Sind schließlich in den 4 Jahren zahlreiche neue User im Form dazugekommen und da hat sicher nun jeder seinen Senf dazuzugeben... knusper, knisper, knurps.

    Ciao
    mICHael

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    gut er hat die sufu genutzt, aber net richtig!
    wenn er richtig gesucht hätte, wäre ihm aufgefallen das es seit 2003 100000 neuere diskussionen, mit immer wieder interessanten aspekten gegeben hat.

    ausserdem ist das was er im bezug auf den "schrieb" von sich gibt ein sehr gefährliches halbwissen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    22.11.2005
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    467
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ausserdem ist das was er im bezug auf den "schrieb" von sich gibt ein sehr gefährliches halbwissen.
    es lebe das Halbwissen besser als kein wissen oder ????? ;-)

    Gruß Michael

    PS : Denk mal
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
    Registriert seit
    17.02.2002
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    144

    Zu Schnell

    Junge. Du warst einfach zu schnell. Mal 6 Monate ohne Führerschein helfen ungemein weiter. Du bist doch wahrscheinlich nicht der einzigste Feuerwehrmann im Ort. Also Pech !!!!

  5. #5
    OLRD Gast
    Zitat Zitat von Peter
    Junge. Du warst einfach zu schnell. Mal 6 Monate ohne Führerschein helfen ungemein weiter. Du bist doch wahrscheinlich nicht der einzigste Feuerwehrmann im Ort. Also Pech !!!!
    Man hätte es mit Sicherheit anders formulieren können, aber der Inhalt trifft den Kern der Sache, so leid es mir tut. Wenn tagsüber nicht gewährleistet werden kann, das binnen der Ausrückefrist ausreichend Personal am GH ist, muss der Träger der FW handeln. 20min nach Alarmierung sind die ersten Kräfte bereits vor Ort, da machts keinen Sinn noch Privat "schneller als StVo" anzufahren, erst recht nicht bei 16km Distanz.

    Ich denke, die Nachschulung wirst Du nicht umgehen können. Lern für die Zukunft draus.

    Und verlasst Euch nicht auf irgendwelche Schilder und Dachaufsetzer, das sind nette Gimicks - aber mehr nicht.

  6. #6
    Registriert seit
    11.05.2002
    Beiträge
    169
    ichhabe zwar jetzt nicht jeden thread zu dem thema gelesen, aber fest steht, dass ein fwa mit seinem privaten pkw sonderrechte hat! das beinhaltet auch zu schnelles fahren. wegerecht kann er nicht geltend machen und gefährden darf er auch keinen. wenn er das nicht getan hat, dürfte es keine probleme geben. gabs da denn eine geschwindigkeitsbegrenzung?

  7. #7
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    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von donervogel
    das beinhaltet auch zu schnelles fahren
    schnelleres Fahren, aber nicht zu schnelles Fahren! Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von donervogel
    fest steht, dass ein fwa mit seinem privaten pkw sonderrechte hat!
    Diese dürfen aber nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist, ohne die die hoheitlichen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Dies ist 20mins nach Alarm und noch 10km von Wache entfernt (also Eintreffen ca. 30mins nach Alarm) normalerweise nicht der Fall... es sei denn z.B. es fehlt bei einem bestätigten Brand im Hochhaus ein DLK-Maschinist und die nächste Ausweich-DLK würde deutlich länger hin brauchen... man muß schon genau wissen daß der Einsatzerfolg als Ganzes davon abhängt, daß man Sonderrechte in Anspruch nimmt, sonst fehlt nunmal die Voraussetzung!

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