Hallo.


Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben. dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
es gibt keinerlei Ausnahmen für zu schnelles Fahren oder bei Rot über die Ampel zu fahren oder sonst dergleichen.
Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt. Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren.
Also laßt das lieber!