Zitat Zitat von Bazi1977
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Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben.
Nö...

Zitat Zitat von Bazi1977
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dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
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Farbe und Bauart sind scheißegal
Und Sonderrechte habe ab der Alarmierung

Und was machen Feuerwehrs ausserhalb des K-Falles, der in einigen BL abgeschafft ist.

Zitat Zitat von Bazi1977
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Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt.
Wo liegt da der Unterschied ? Was wenn ich aufgrund meiner Qualifikation die Einsatzstelle direkt anfahre?

Zitat Zitat von Bazi1977
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Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren
Dieser Abschnitt, den ich immer noch net 100% verstanden habe, zeigte mir wieviel Ahnung du hast .
Welches Schreiben sollte trotzdem Ausgehändigt werden? Was sind falsche Tatsachen ?

Kennst du Dieter Nuhr ?