Hallo!
Ich hab im THW mal einen Kraftfahrerlehrgang besucht und indem wurden auch Sonderrechte behandelt.
Also, der Paragraph 35§ ist massgeben für den bezug der Sonderrechte. Such mal bei Googel oder einer anderen Suchmaschine danach dann müsstes du ihn finden. (Is net sonderlich viel)
Ich bin kein Star im "Gesetzestexten-Entschlüsselen" aber da steht was mit "...StVO darf überschritten werden sofern keine GEFÄHRDUNG ensteht..." was auch immer das heissen mag.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und das du heil davon kommst.
Aber naja! Typisch Polizei: Wenn man sie braucht sind sie nicht da...wenn man sie nicht....! ;)