habe ich gerade im Internet gefunden.
Vielleicht hilft dir das weiter:

Gruß
tobi

Jede Minute zählt!

Darf man bei der Fahrt ins Feuerwehrhaus nach einem Alarm schneller fahren oder nicht? Darüber wird oft und ausführlich diskutiert - besonders Außenstehende wollen wollen hier gerne mitreden ob man darf oder nicht. Wie es tatsächlich ist und was man beachten muss steht hier.

Samstag, es ist 11:17. Ich komme gerade aus der Tiefgarage. Kurz vor der Haustür passiert es dann: Schleife 3 wird ausge-löst: "Eilige Wohnungsöffnung für das Rote Kreuz, Hilflose Person". Die Einkäufe vor der Tür stehen gelassen, ab ins Auto, Dachaufsetzer drauf und mit 85 km/h Richtung Gerätehaus. Ich muss dazusagen das kein Verkehr war, die Straße ist breit, gerade und übersichtlich. Die Leute schütteln den Kopf und machen den "Scheibenwischer" so nach dem Motto - so ein Vollidiot. Was wäre wenn das Blitzer-Mobil in der Straße stünde? Was sagt das Recht dazu?

Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied das Angehörigen der Feuerwehr bei einem Alarm, bereits auf der Fahrt ins Feuerwehrhaus im privaten PKW Sonderrechte zustehen. Das heisst unter Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteil-nehmer sind maßvolle Geschwindigkeitsverstöße statthaft. Jedoch muss man wissen: Sollte es zu einem Unfall kommen ist der Einsatz, mag er noch so wichtig sein, für den Unfallfahrer "gestorben". Man hat anzuhalten und die Versicherungsdaten, Adressen, auszutauschen also alles in die Wege zuleiten. Sollte trotzdem weitergefahren werden dann macht man sich nach dem Tatbestand der Fahrerflucht strafbar und kann massiv belangt werden!