ich hab aufgeräumt und mein Büchlein gefunden! Da ist ein beispielfall, mal zur info für alle:
Das Gericht hat entschieden, dass 18 Minuten (im entschiedenen Fall) nach Alarmierung KEINE Sonderrechte mehr in Anspruch genommen dürfen, weil keine gebotene Eile mehr vorliegt!
Desweiteren gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit
übrigens darf man zur kenntlichmachung absolut nichts am Fahrzeug anbringen, was leuchtet oder blinkt!