Hallo,

ich bin auch eine "Heißbürste" wie meine Kollegen immer sagen.
Wenn der Melder geht bin ich auch einer der gerne schnellstmöglich am Gerätehaus sein will.
Da fahre ich manchmal auch "auf drei Rädern um die Ecke".

Das Stichwort "Wohnungsbrand MLiG" rechtfertigt die Inanspruchhnahme von Sonderrechten
nach §35 StVO weil die Vorrausetzungen sind dafür gegeben sind :

- du bist bei der Feuerwehr
- den Brand zu löschen und Menschenleben zu retten ist eine hoheitliche Aufgabe
- und es ist höchste Eile geboten

Soweit unterstütze ich Dich.

ABER :

16 km Anfahrtsweg sind enorm viel, wenn ich mal von einer Geschwindigkeit von 60 km/h
im Durchschnitt ausgehe, kommst Du nach 16 sagen wir besser 20 min am Gerätehaus/Einsatzstelle an.
Ist dann noch höchste Eile geboten ? Ein Mensch in einer brennenden Wohnung hat maximal 12 Minuten
(nach AGBF) Überlebenschance. Wenn Du nach 20 min kommst, ist in der Beziehung alles gelaufen.
Du kannst evtl. noch helfen abzulöschen und mit aufzuräumen. Also halte ich den Punkt
"höchste Eile geboten" für entkräftet und somit hast Du auch keinen Anspruch auf die Nutzung der
Sonderechte.

UND :

Ganz wichtig - Wegerechte nach §38 STVO haste auch nicht, weil dein Fahrzeug nicht BL und MH
ausgerüstet ist. Der Dachaufsetzer und das FIE Schild zählt nicht. Somit kann keiner erkennen,
warum Du mit 129 km/h über die Landstraße rast und sich auf Deine Fahrweise einstellen.
Und ich möchte sagen 129 km/h ist auch für genutzte Sonderechte tagsüber bei dichterem Verkehr
wohl arg zu schnell bei 110 hätte ich nichts gesagt, aber das ist doch nen bissel arg viel oder ???
Nachts um drei bei freier Strecke und entsprechender Straße würde ich sagen gerade noch okay mit 120 km/h.
Du stellst also mit Deinem Verhalten wirklich eine Gefahr da, (da hat per Pol recht) für Dich selbst
und alle anderen VT. Ein Richter wird hinterher immer enstscheiden was angemssen war und was nicht
- nur imho sind 129 einfach zu schnell.

SO :
So nun bist Du an der Einsatzstelle hast nen Puls von 137 und sollst jetzt noch sinnvoll Hilfe leisten ?
Wie soll das denn gehen ? Du baruchst ja erstmal ne Viertelstunde um wieder runter zu kommen.

Ich war bis von 1,5 Jahren übrigens nicht anders und bin deshalb im Einsatzfall oft mit meinen
Kameraden aneinandergeraten (Und die hatten Recht !!!!!) erst nach und nach bin ich etwas ruhiger
(war vorher bei einer kleinen Fw mit max. 15 Einsätzen/Jahr wovon ich 50% verpasst habe wegen Abwesenheit)
geworden, obwohl ich mich auch manchmal noch dabei erwische das ich es übertreibe. Ein erfahrener BFler hat
mich deswegen "an die Hand genommen" und jetzt klappt das alles viel besser. Er sagt immer :"In der Ruhe
liegt die Kraft, noch mehr Ruhe, noch mehr Kraft." Der Spruch ist gut und stimmt wirklich ! Genauso
verhält es sich mit den Anfahrten zum Gerätehaus, wenn Du in Ruhe da ankommst und zur ESt fährst kannste
dann noch mit einem Fahrzeug nachrücken, Getränke oder Reserveflaschen mitnehmen. Und wenn Du da bist und
es werden noch AGTs gebraucht kannste Dich melden und mit reingehen auch wenn die "große Action" schon
vorbei ist. Dafür dann aber mit normalem Puls und ruhiger Hand.

NOCH WAS :

Ich mache es jetzt so

- Piepser geht -> auf Durchsage warten
- Okay wo bin ich, wie weit ist es zur Feuerwehr, wie ist der Vekehr, das Wetter ?
- Zügige Fahrt zum Feuerwehrhaus, wenn weiter weg dann auch Melder auf mithören, bei uns fährt
oft der RTW mit, die sind fix und geben dann schon mal Rückmeldung. Rote Ampel ist rote Ampel,
100 sind 100 wenn ch weiter weg bin hat es eh keinen Zweck sich den Hals zu brechen. Wie gesagt,
nachts um 3 Uhr kann das anders sein.

GENUG JETZT :

Also ich denke Du solltest Dir die Sache auf jeden Fall einen Lehre sein lassen. Vielleicht sprichst
Du nochmal im Vertrauen mit Deinem SBI und bittest ihn die Sache bei der Verkehrsbehörde zu klären.
Er und wahrscheinlich auch die Polizei wird Dir ne Standpauke (münliche Verwarnung) halten, ich hoffe
ne kräftige, aber das ist allemal besser als wenn Du zu NS must. Wenn Du ein VG bezahlen mußt,
zahl es und verbuch es unter Lehrgeld. Auch wenn die Argumente gegen Dich sprechen, hoffe ich dennoch,
daß Du da ohne große Schwierigkeiten rauskommst. Aber den Ärger bekommst Du zu recht.


Christian

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung zu dem Thema wieder, ich will hier keinen fertig machen.