Ergebnis 1 bis 15 von 127

Thema: Warum wird das THW so selten alarmiert?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    Moin zusammen,
    Gleich vorweg ich kennen mich bei weitem nicht so in den Prüfungen und Zulassungen aus aber heißt es nicht das jedes Gerät das in der Feuerwehr eingesetzt werden soll/darf eine Feuerwehrzulassung haben muss! (wenn dies nicht durch den Hersteller sichergestellt ist, gibt es immer noch die Option Gefährdungsbeurteilung habe ich mal gehört)allerdings würde sich damit schon mal klären das man nicht jede 3,50€ Baumarktkettensäge nehmen darf oder täusche ich mich da jetzt???

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Moin,

    "Feuerwehrzulassungen" bei Geräten gibt es in dem Sinne nicht.

    Grundsätzlich gilt:
    Alle Geräte, die "in Verkehr" gebracht werden, müssen den gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz entsprechen (und ggf. geltenden Normen).
    In Deutschland gilt das Produktsicherheitsgesetz (früher Geräte- und Produktesicherheitsgesetz) mit den zugehörigen Verordnungen sowie die jeweiligen europäischen Richtlinien.
    Der Hersteller eines Gerätes muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, ehe er sein Gerät mit der zugehörigen CE-Kennzeichnung verkaufen darf.

    Dies gilt in Deutschland aber nicht für Geräte, die speziell und ausschließlich für Katastrophenschutz, Zivilschutz, Verteidigung oder Polizei hergestellt werden.

    Wenn jetzt eine Feuerwehr oder eine HiOrg ein Gerät kauft, ist der Beschaffer verpflichtet, darauf zu achten, das dieses Gerät für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Insbesondere ist darauf zu achten, das dieses Gerät für die zu erwartenden Betriebsbedingungen geeignet ist.
    Der Beschaffer muss bereits vor dem Kauf Sicherheitskriterien festlegen und bereits bei der Planung die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen in seine Überlegungen einbeziehen.
    (auch z.B. mal in die Herstellerinformation/Bedienungsanleitung reinschauen, da sind oft sehr interessante Gebrauchseinschränkungen drin)

    Willst du jetzt z.B. eine Discounter-Motorsäge in der FF einsetzen, musst du vor dem Kauf schauen, ob die von Seiten des Arbeitsschutzes geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. (z.B. Wirksamkeit der Kettenbremse, Nachlaufzeit, usw.).
    Du musst auch z.B. schauen, ob das Gerät für die Betriebsbedingungen (stundenlanger Last-Betrieb, Einsatz bei Regen, Schnee, Frost, Hitze) geeignet ist.

    Wenn die Einhaltung aller notwendigen Bedingungen ohne jeden Zweifel bejaht werden kann, ist der Einsatz sicherlich kein Problem.
    Geändert von Tus-bw (03.02.2012 um 08:38 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •