Hi,
private Sachen im Einsatz ist ein hartes Thema, gerade wenn es um "da steht es" geht. Generell ist es so, dass es theoretisch möglich ist. Aber der Dienstherr, also das THW oder die Feuerwehr, wird hier wie ein Unternehmer behandelt und muss Sicherstellen, dass nur geprüftes und zugelassenes Gerät verwendet wird.
Da ist es das Einfachste einfach alles zu untersagen, denn damit ist man schonmal auf der sicheren Seite. Für die Einzelfälle kann man dann Ausnahmen machen. Im THW regeln wir das dann z.B. meist über eine Nutzungsvereinbarung. Kurz steht da drin: Verleiher (meist Helfervereinigung) hat dafür zu sorgen das alles toll ist, übernimmt alle Kosten und tritt für Schäden ein; Leihender (THW): haftet für nichts, gibt bei Bedarf das Gerät zurück, bestreitet Wartungskosten insofern die Mittel hierfür mit dem Gerät erwirtschaftet wurden.
Man ist schnell geneigt die einfache Lösung auf fremdes Gerät zuzugreifen zu verwenden. Meistens passiert nichts und alle sagen wie einfach das doch ist. Aber wenn einmal richtig was passiert, dann gucken halt ggf. Staatsanwalt und Richter auf den Fall. Die sehen die Dinge aus einen völlig anderen Blickwinkel.
Gruß
Tom