Hi,

Bei Menschenrettung von der UVV abweichen darf. darf aber nicht mit Und der Herr sprach ihn von jeglicher Haftung frei. verwechselt werden.

Im Zweifelsfall kann man versuchen damit rauszukommen, aber ein Staatsanwalt wird bestimmt reflexartig fragen:
1.) Wäre das Ziel auch mit anderen Mitteln erreichbar gewesen?
2.) Wie lange hätte es gebraucht bis geprüftes Material zur Verfügung stände?
3.) Welcher Schaden wäre durch den Zeitverlust oder anderen Lösungsweg entstanden?

Gerade über 1. hat man dann ruhig mal ein paar Tage Zeit nachzudenken und kann sicher was konstruieren, worauf man in wenigen Sekunden an der Einsatzstelle nachts um 3 nicht kommt.

Gruß
Tom

PS: Ich glaub wir kommen hier vom Thema ab, ggf. was eigenes aufmachen ;)