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Thema: Warum wird das THW so selten alarmiert?

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  1. #1
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    Hallo,

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich schreibe jetzt bewusst provokant: Wenn "das THW" (so man so pauschal davon sprechen kann) mit seiner eigentlichen Aufgabe, der technischen Hilfeleistung im Zivilschutzfall, nicht ausgelastet/zufrieden ist, bin ich dafür, das THW aufzulösen und die dadurch frei werdenden Mittel den Feuerwehren für die tägliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenfall zur Verfügung zu stellen. Damit dürfte dann ja alle zufrieden sein. Die Kapazitäten für die Auslandshilfe kann man dabei ja entsprechen beibehalten, den hilfesuchenden Staat interessiert es genau so wenig wie den deutschen Bürger, ob da jetzt THW oder Feuerwehr drauf steht.
    soo verkehrt ist der Ansatz ja gar nicht ;)
    Aber das Problem ist, dass Du dafür alle Punkte aus dem THW-Gesetz andersweitig erfüllen können müsstest

    § 1 Organisation, Aufgaben und Befugnisse
    (2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:
    1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
    2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
    3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
    4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/th...001180990.html

    Gerade bei den Katastrophen spielt das THW ja seinen Strukturvorteil aus, denn es kennt weder Kreis- noch Landesgrenzen. Es ist also eine Kleinigkeit eine Einheit aus München für die Ölkatastrophe an der Nordseeküste einzusetzen. Hier werden teilweise nur die Helfer dann per Zug verlegt und das Material/Fahrzeuge werden vor Ort von anderen Einheiten übernommen.
    Das ist der Grund warum, ganz rational betrachtet, eine Auflösung des THW keinen Sinn macht. Generell ist mir die Farbe vom Auto auch egal, Hauptsache es passt mit den Leuten wir tun Gutes :)

    Die Diskussion um "120 Minuten" ist sehr müsig. Da könnte man genauso als Argument die kleine Dorffeuerwehr auspacken die eher den eigenen Brand löscht und deren Einsätze aus 1x Brandwache Schützenfest, 1x Martinumzug und 2x Papierkorbbrand pro Jahr bestehen. Das ist genauso wie "bei uns hat jeder eine Motorsäge daheim und deswegen können wir das besser als das THW". Ja mag sein, dass das lokal so ist. Aber anderswo, z.B. bei uns im OV, arbeiten welche den ganzen Tag als Forstwirt mit der Motorsäge und sind im THW. Denen macht auch kein Privatmann etwas vor.

    Generell sollte man bei der Ausrückezeit immer gucken wo man ist und wie das THW eingebunden ist. Wenn der OV noch (fast) nie alarmiert wurde, dann wird auch die Helferschaft nicht darauf geprägt sein. Bei anderen Ortsverbänden ist eine Alarmierung "Tagesgeschäft" und da rücken die Fahrzeuge (mit mehr als 1/4) in 15 Minuten ab.

    Aber wo kommt das Personal der Organisationen für diese Zeiten her? Im Saarland fahr ich in 5 Minuten Autobahn an 3 Ortsverbänden vorbei. Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern brauche ich 100km von einem Ortsverband zum nächsten. Da ist es doch natürlich, dass die Einzugsgebiete oder damit auch die Ausrückoptionen anders strukturiert sind.
    In Berlin fährt das THW an Samstagen Einsätze für die Feuerwehr und ist regelmäßig unterwegs und hat dort dann Ausrückzeiten einer BF.

    Aber betrachten wir doch mal nicht nur die Zeit bis zu Einsatzstelle sondern auch die Zeit vor Ort. Wenn die ersten 2 Stunden um sind kann man in den Reihen der Feuerwehr schon das erste Gemaule höre. Nach 4-6 Stunden muss eigentlich Personal umgeschichtet werden. Zudem besteht hier das Problem der Gebietsabdeckung. Ich hol also erstmal alles ran was ich brauche und danach guck ich was ich wieder abgeben kann, weil einfach der gesamte Beritt leer ist.
    Beim THW ist das anders. Ein Einsatz der nur eine Stunde dauert lohnt sich nicht. Weder für die Anfahrt noch zum Abrechnen. Aber hier ist es kein Problem, wenn es heißt dass der Einsatz noch einen Tag länger dauert oder vielleicht 2 oder 3 Tage. Darauf ist das THW und vorallem auch die Helfer eingestellt. Einsätze unter 12 Stunden dienen sozusagen nur der Motivation ;)
    Aus Bayern habe ich z.B. eine schöne Regelung für Beleuchtungseinsätze gehört: Unter 4h macht die Feuerwehr über 4h macht das THW. Natürlich sind auch hier die "kleinen" Einsätze unter 4 Stunden häufiger und damit das THW weniger oft draußen.

    So gleich die beiden Organisationen also aussehen so unterschiedlich sind doch Ihre (gleichen) Aufgaben, wenn man genau hinsieht.

    Aber wir reden hier immer von "weil man sie nicht kennt". Was haltet Ihr davon einfach mal den Kontakt zu der anderen Organisation zu suchen. Vielleicht einfach mal einen gegenseitigen Vorstellungsabend oder nur im Kreis der Führungskräfte.

    Nur wenn man sich selber bewegt kann man auch aufeinander zugehen. Wer Kontakt zum THW braucht kann sich auch gerne bei mir melden. Auf der einen Seite kenne ich viele Ortsverbände, aber auf der anderen Seite suche ich Euch gern die Ansprechpartner raus und vermittle aktiv zwischen Euch wenn da Kontaktscheue besteht.

    Gruß
    Tom

    PS: Sorry für den vielen Text ;)

  2. #2
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    Ich kann und habe nur meine eigenen Erfahrungen geschildert.

    Bei uns scheint wohl im Vorfeld alles Nötige geklärt worden zu sein.

    Ich für meinen Teil halte es für sehr gut, sich gegenseitig zu unterstützen und zu ergänzen.

    Zur Frage, die ich in den Raum geworfen habe (Einsatz privater Ausrüstung im Einsatz):

    Mein stellv. Wehrführer (langjähriger Gerätewart in der eigenen Wehr und Kreisausbilder der Maschinisten), sagte zu dem Thema:

    Private Ausrüstungsgegenstände dürfen im Einsatz nicht verwendet werden, da die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen bei diesen Gerätschaften nicht nachprüfbar sind.
    Käme es zu einem Unfall, würde die FUK (zu Recht) die Kostenübernahme verweigern.

    Gesetze oder DV hat er nicht genannt, hier verlasse ich mich einfach auf seine Kompetenz als Ausbilder gerade in dem Bereich.
    Ich spreche ihn hierauf aber gerne noch mal an, um das abschließend zu klären.
    Mal abgesehen davon, dass mir seine Aussage dazu plausibel erscheint.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Hi,

    private Sachen im Einsatz ist ein hartes Thema, gerade wenn es um "da steht es" geht. Generell ist es so, dass es theoretisch möglich ist. Aber der Dienstherr, also das THW oder die Feuerwehr, wird hier wie ein Unternehmer behandelt und muss Sicherstellen, dass nur geprüftes und zugelassenes Gerät verwendet wird.
    Da ist es das Einfachste einfach alles zu untersagen, denn damit ist man schonmal auf der sicheren Seite. Für die Einzelfälle kann man dann Ausnahmen machen. Im THW regeln wir das dann z.B. meist über eine Nutzungsvereinbarung. Kurz steht da drin: Verleiher (meist Helfervereinigung) hat dafür zu sorgen das alles toll ist, übernimmt alle Kosten und tritt für Schäden ein; Leihender (THW): haftet für nichts, gibt bei Bedarf das Gerät zurück, bestreitet Wartungskosten insofern die Mittel hierfür mit dem Gerät erwirtschaftet wurden.

    Man ist schnell geneigt die einfache Lösung auf fremdes Gerät zuzugreifen zu verwenden. Meistens passiert nichts und alle sagen wie einfach das doch ist. Aber wenn einmal richtig was passiert, dann gucken halt ggf. Staatsanwalt und Richter auf den Fall. Die sehen die Dinge aus einen völlig anderen Blickwinkel.

    Gruß
    Tom

  4. #4
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    Private Sachen sind meist nicht regelmäßig geprüft. Daher darf ich sie nach UVV nicht einsetzen. Es gibt noch den netten Satz, dass ich bei Menschenrettung von de UVV abweichen darf (eig. nur einmal und der Mangel dann abgestellt wird). Daher würde man dann wieder private Dinge nutzen dürfen. Aber nicht, wenn nur ein paar Bäume auf der Straße liegen.

  5. #5
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    Hi,

    Bei Menschenrettung von der UVV abweichen darf. darf aber nicht mit Und der Herr sprach ihn von jeglicher Haftung frei. verwechselt werden.

    Im Zweifelsfall kann man versuchen damit rauszukommen, aber ein Staatsanwalt wird bestimmt reflexartig fragen:
    1.) Wäre das Ziel auch mit anderen Mitteln erreichbar gewesen?
    2.) Wie lange hätte es gebraucht bis geprüftes Material zur Verfügung stände?
    3.) Welcher Schaden wäre durch den Zeitverlust oder anderen Lösungsweg entstanden?

    Gerade über 1. hat man dann ruhig mal ein paar Tage Zeit nachzudenken und kann sicher was konstruieren, worauf man in wenigen Sekunden an der Einsatzstelle nachts um 3 nicht kommt.

    Gruß
    Tom

    PS: Ich glaub wir kommen hier vom Thema ab, ggf. was eigenes aufmachen ;)

  6. #6
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    Das wäre dann doch mal interessant. Denn wo steht, wie wann eine feuerwehrdiensttaugliche Motorsäge (oder andere Gerätschaften) durch wen geprüft werden muss, das fehlt mir hier irgendwie noch...

  7. #7
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Private Sachen sind meist nicht regelmäßig geprüft. Daher darf ich sie nach UVV nicht einsetzen. Es gibt noch den netten Satz, dass ich bei Menschenrettung von de UVV abweichen darf (eig. nur einmal und der Mangel dann abgestellt wird). Daher würde man dann wieder private Dinge nutzen dürfen. Aber nicht, wenn nur ein paar Bäume auf der Straße liegen.
    Na dann zeig mir mal was du nach UVV alles jährlich prüfen mußt.
    Ich geb dir ein Tipp, dazu sagt die Gesetzliche Unfallversicherung nur.
    Herstellerangaben beachten.
    Und wenn man mal in die ein oder andere Beschreibung schaut, stehen eigentlich nur Dinge die man eh macht, wenn man die Kettensäge in Betrieb nimmt.

    @ Überhose: das steht niergends.

    @ Tom77 .. jetzt komm nicht mit dem Staatsanwalt.
    Das ist ein Mythos.
    Zeig mir doch mal ein paar Strafbefehle oder Urteile wo jemals ein GF oder Kommandant verurteilt wurde, weil er gegen die UVV verstoßen hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ Überhose: das steht niergends.
    Eben, aber das muss uns doch nicht davon abhalten, die anderen mal suchen zu lassen ;-)
    Vielleicht finden die dann auch, das sie nix brauchbares finden.

  9. #9
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    Vor allem sollte man den Gesetzgeber der üblichen Brandschutzgesetze mal darauf hinweisen, dass vor der Heranziehung von Personen oder Gegenständen im Einsatz erst die erforderlichen, regelmäßigen Unterweisungen und Prüfungen durchzuführen sind. ;)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    @ Tom77 .. jetzt komm nicht mit dem Staatsanwalt.
    Das ist ein Mythos.
    Kein Mythos.
    Die Staatsanwaltschaft wird grundsätzlich bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen - also auch im Ehrenamt - tätig.
    Schlicht und ergreifend, um festzustellen, ob Dritte maßgeblich für die Personenschäden verantwortlich sind. Da geht es um fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder auch fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).
    Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird es auch zu einer Anklage kommen.

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Zeig mir doch mal ein paar Strafbefehle oder Urteile wo jemals ein GF oder Kommandant verurteilt wurde, weil er gegen die UVV verstoßen hat.
    Andere Baustelle!
    Verstöße gegen die UVV werden nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von den Unfallkassen selbst geahndet. (Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 209 SGB VII).

    Urteile?
    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das irgendein Verantwortlicher ein derartiges Bußgeld an die große Glocke hängt?
    Wenn es tatsächlich dazu kommt - und die Hürden liegen recht hoch - endet - bzw. endete das Verfahren in den mir bekannten Fällen - mit der Akzeptanz des Bußgeldbescheides.

    Übrigens, die Unfallversicherungsträger dürfen sogar - nach § 56 OWiG - direkt vor Ort Bußgelder einkassieren (zwischen 5 und 35 EUR).
    Bestes Beispiel ist die BG Bau, deren "Technischer Aufsichtsdienst" immer mit einem entsprechenden Quittungsblöckchen unterwegs ist.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Kein Mythos.
    Die Staatsanwaltschaft wird grundsätzlich bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen - also auch im Ehrenamt - tätig.
    Schlicht und ergreifend, um festzustellen, ob Dritte maßgeblich für die Personenschäden verantwortlich sind. Da geht es um fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder auch fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).
    Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird es auch zu einer Anklage kommen.
    Du solltest dich mal mit der Definition Fahrlässigkeit vertraut machen.
    Wenn bei der priv. Motorsäge plötzlich die Kette reißt, weil er in Metall gesägt hat, passiert gar nichts, denn dies wäre zB mit der Feuerwehrsäge genauso passiert.
    Ebenfalls muß bei Fahrlässigkeit die Sorgfaltspflicht verletzt sein, passiert das eigentlich unmögliche ist es auch keine Fahrlässigkeit.
    Als nächstes, wen willst du wegen Fahrlässigkeit dran bringen?
    Den Kettensägenführer weil er sich selbst ins Bein gesägt hat oder weil er nem anderen ins Bein gesägt hat???


    Andere Baustelle!
    Verstöße gegen die UVV werden nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von den Unfallkassen selbst geahndet. (Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 209 SGB VII).

    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Urteile?
    Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das irgendein Verantwortlicher ein derartiges Bußgeld an die große Glocke hängt?
    Wenn es tatsächlich dazu kommt - und die Hürden liegen recht hoch - endet - bzw. endete das Verfahren in den mir bekannten Fällen - mit der Akzeptanz des Bußgeldbescheides.
    Solang ich keine sehe, glaub ich auch nicht dran.
    Hier zu sagen, es gibt sie, aber keiner erzählt davon ist in meinen Augen sehr unglaubwürdig.
    Wäre ja das gleiche wenn ich sage, die Regierung kennt UFO Entführungsfälle, nur keiner erzählt was.

    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Übrigens, die Unfallversicherungsträger dürfen sogar - nach § 56 OWiG - direkt vor Ort Bußgelder einkassieren (zwischen 5 und 35 EUR).
    Bestes Beispiel ist die BG Bau, deren "Technischer Aufsichtsdienst" immer mit einem entsprechenden Quittungsblöckchen unterwegs ist.
    Mag sein, für den Einsatzfall bei der FF aber völlig uninteressant, oder kennt hier jemand ein Fall wo der Versicherungsträger mal an einer Einsatzstelle war?
    Achso, gibts bestimmt, hängt nur niemand an die große Glocke.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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