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Im Strafrecht - das keine eigene Definition kennt - lehnt sich die Rechtsmeinung an die Definition im § 276 Abs. 2 BGB an.
Komisch, das sehen promovierte Juristen anders.

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Aber jetzt zu unserem Motorsägenfall, den ich genau so kenne und leider mit erleben musste (Oktober '96, während des Verfahrens wurde ich als Zeuge gehört).
Wie ich schon schrieb, geht es bei Fahrlässigkeit darum, wäre der Unfall auch passiert wenn man sich richtig verhält.
Zusätzlich steht geschrieben das die Hose zu tragen ist.
Das ich keine priv. Motorsäge benutzen darf.

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Es erging ein Strafbefehl, den der Verantwortliche auf Anraten seines Anwaltes akzeptierte.
Wegen was wurde denn ein Strafbefehl erlassen?
Selbstverstümmelung?
Wegen fahrlässiger Körperverletzung ganz bestimmt.


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Zur privaten Motorsäge im Feuerwehreinsatz:

Die Forderungen der GUV-V C53 setze ich als bekannt voraus. (Wenn nicht, bitte hier nachlesen).

Die GUV-V C 53 verweist zum Thema Prüfungen auf die GUV-G 9102. Diese gibt bei Motorsägen eine "Prüfung nach Benutzung" und eine "jährliche Prüfung nach Herstellervorgaben" vor. Diese Prüfungen sind zu dokumentieren.
Ja, dann lese mal was in der Bedienungsanleitung was für Prüfungen vorgeschrieben sind.
Benzinkontrolle, Ölkontrolle, Gashebel testen, Kettenspannung und Kettenbremse prüfen. Das wars, vola und schon haben wir eine geprüfte Kettensäge.
Auf deutsch, das sind alles Dinge, die jeder normale Mensch eh macht.
Von speziellen Sicherheitsprüfungen kann ich in der Beschreibung nichts finden.

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Damit ist klar, das im Feuerwehrdienst nur geprüfte Motorsägen im Einsatz verwendet werden sollten.
Der Einsatz einer "Fremdsäge" durch Feuerwehrangehörige käme danach nur dann in Betracht, wenn dies zur Rettung von Menschenleben und deren Einsatz nur so und nicht anders zwingend erforderlich wäre.
Warum?
nochmal es heißt nur das die Kettensäge geprüft sein muß, daraus einen Schluß zu ziehen das ein Feuerwehrangehöriger seine priv. Säge nicht benutzen darf entzieht sich mir nach wievor.

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Wenn der im Einsatz Verantwortliche in anderen Fällen den Einsatz einer "Fremdsäge" zulässt, trägt er auch die volle Verantwortung dafür. Passiert nichts - kräht kein Hahn danach. Passiert was, hat er die Ar***karte gezogen.
Da in deinem Fall, der Unfall mit der Feuerwehrsäge genauso passiert wäre, wäre dies auch kein fahrlässiges Handeln. ;-)

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Alternativ könnte er vor dem Einsatz die "Fremdsäge" durch eine "befähigte Person" einer Prüfung unterziehen und dies im ETB dokumentieren - dann wäre er auch wieder auf der sicheren Seite.
Man braucht keine spezielle befähigte Person, es reicht die Überprüfung durch den Benutzer.

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Eigentlich alles ganz einfach ...
Stimmt, deswegen entschliest sich mir warum du lauter falsche Schlüsse ziehst.