Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
Private Sachen sind meist nicht regelmäßig geprüft. Daher darf ich sie nach UVV nicht einsetzen. Es gibt noch den netten Satz, dass ich bei Menschenrettung von de UVV abweichen darf (eig. nur einmal und der Mangel dann abgestellt wird). Daher würde man dann wieder private Dinge nutzen dürfen. Aber nicht, wenn nur ein paar Bäume auf der Straße liegen.
Na dann zeig mir mal was du nach UVV alles jährlich prüfen mußt.
Ich geb dir ein Tipp, dazu sagt die Gesetzliche Unfallversicherung nur.
Herstellerangaben beachten.
Und wenn man mal in die ein oder andere Beschreibung schaut, stehen eigentlich nur Dinge die man eh macht, wenn man die Kettensäge in Betrieb nimmt.

@ Überhose: das steht niergends.

@ Tom77 .. jetzt komm nicht mit dem Staatsanwalt.
Das ist ein Mythos.
Zeig mir doch mal ein paar Strafbefehle oder Urteile wo jemals ein GF oder Kommandant verurteilt wurde, weil er gegen die UVV verstoßen hat.