Zitat Zitat von Diggi Beitrag anzeigen
Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)
Ein Arbeitsvertrag kann m. E. sowieso nichts untersagen, was im Gesetz erlaubt ist.

Die Entscheidung muss man dann im Einzelfall aufgrund einer Abwägung der gleichberechtigt nebeneinander stehenden Interessen/Pflichten fällen, im Regelfall wird dies für den Dienst im RD ausgehen (inkl. Vorlauf vor Dienstbeginn).

Außerhalb dieser Zeiten hat das Freizeitverhalten den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, einzig die Feuerwehr könnte darauf bestehen, nicht doppelt in der Gefahrenabwehr eingebunden zu sein - was in dem Fall dann wohl den Austritt bedeuten würde, daher wird darauf kaum einer pochen.