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Thema: Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?

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  1. #1
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    Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

    1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

    2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

    Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Diggi Beitrag anzeigen
    Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

    1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

    2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

    Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)
    Ein Arbeitsvertrag kann m. E. sowieso nichts untersagen, was im Gesetz erlaubt ist.

    Die Entscheidung muss man dann im Einzelfall aufgrund einer Abwägung der gleichberechtigt nebeneinander stehenden Interessen/Pflichten fällen, im Regelfall wird dies für den Dienst im RD ausgehen (inkl. Vorlauf vor Dienstbeginn).

    Außerhalb dieser Zeiten hat das Freizeitverhalten den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, einzig die Feuerwehr könnte darauf bestehen, nicht doppelt in der Gefahrenabwehr eingebunden zu sein - was in dem Fall dann wohl den Austritt bedeuten würde, daher wird darauf kaum einer pochen.

  3. #3
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    Wenn ich mir das ganze hier durchsehe....

    • Der AG kann nicht über die Freizeitgestaltung seiner AN bestimmen, solange dadurch nicht die Arbeitskraft beeinflusst wird. Über Einsätze liesse sich da evtl. noch verhandeln, da evtl. die Ruhezeit nicht eingehalten wird ("nach Mitternacht keine Einsätze bei der FF"), Übungsdienste, Lehrgänge, ... sind Freizeit und da hat der AG kein Zugriffsrecht.
    • Mir erscheint es so, als wolle der AG seine Mitarbeiter zu weiteren kostenlosen Diensten in seiner SEG heranziehen, die er sonst nicht voll bekommt. Dieses ist nicht statthaft. (Ein AG hier in der Nähe hat vor Jahren mal mächtig "die Hucke voll bekommen", weil er es so in seinen Arbeitsverträgen geschrieben hatte 'Jeder muss zusätzlich 20 unbezahlte Stunden Dienst in der SEG leisten')
    • Ein Azubi kann kein Rettungsmittel stillegen, wenn er nicht am Ausbildungsplatz erscheint! Ein Azubi sitzt (rein rechtlich, praktisch sieht es anders aus, ich weiss...) nur als "Dritter" auf einem Fahrzeug. Er soll schließlich ausgebildet werden und nicht eine Vollzeitkraft ersetzen. Somit liegt das Risiko rein beim AG, denn der darf den Azubi garnicht als Zweiten auf einem Fahrzeug einsetzen.
    • Es steht doch wohl alles in den geltenden Gesetzen. Dass AG es immer wieder mal versuchen (gerade Azubis) Leibeigene zu produzieren ist nachvollziehbar aber nicht duldbar.
    • Übrigens: der KT/RD-Unternehmer ist "beliehener Unternehmer", er handelt also im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Kommune/Kreis/andere politische Einrichtung. IdR. sind die Feuerwehren die Fachabteilung dieser Einrichtung.
      ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Unternehmen mit anderen Namen sind allesamt nicht öffentlich sondern Privatunternehmen. Somit sind die Feuerwehren die (Arbeit-)Autraggeber der KT-RD-/Unternehmen. Also ich als Unternehmer würde mich nicht gegen die Interessen und gesetzlichen Verpflichtungen meines Auftraggebers stellen ;-) sonst kommt der evtl. mich wegen Nichterfüllung meiner beleihungsvertraglichen Pflichten mit sofortiger Wirkung von der Leistungserbringung auszuschließen (dem Privatunternehmen "die Beauftragung zum RD/KT zu entziehen")
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Ab einem gewissen Ausbildungsstand fahren Azubis sehr oft als 2. Mann/Frau auf einem Rettungsmittel.
    3Jahre nur 3. Besatzungskraft kann sich niemand leisten, sofern diese auch noch bezahlt werden soll.

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