Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
Natürlich zitierst Du brav geltende Regelungen, aber das hilft dem Fragesteller nicht weiter, wenn sich sein AG darauf versteift, während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einen voll einsatzfähigen Mitarbeiter zu haben, der, oh Wunder, ja auch eine Garantenstellung innehat.
Das ist genau die Art des vorauseilenden Gehorsams. Es geht nicht um die Dienstzeit, sondern darum, dass der AG gerne bestimmen möchte, was der AN in seiner Freizeit (nicht) zu machen hat.