Ergebnis 1 bis 15 von 37

Thema: Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    23.04.2011
    Beiträge
    3
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Landsknecht
    hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?

    Du kannst in einem Büro-Job auf die Freistellung bestehen, aber in vielen anderen Bereichen nicht.
    Ich habe nicht davon gesprochen meine Arbeitsstelle zu verlassen.

    Ich habe noch nie die Arbeitsstelle wegen eines FF-Einsatzes verlassen..
    Und ich bin immer pünktlich und ausgeruht zum Dienst erschienen..

    Die Fragestellung, ob der Arbeitgeber mir die Einsatztätigkeit in der FF untersagen kann, zielt auf die Dienstfreie Zeit aus!

    Ich habe diesen Thread nicht gestartet um mir Mutmaßungen durch zu lesen!
    Mich Interessieren Fakten inwieweit der AG das mach darf oder auch nicht!

    Gruß
    Tom

  2. #2
    Registriert seit
    23.02.2009
    Beiträge
    252
    Zitat Zitat von Tom_1410 Beitrag anzeigen
    Ich habe nicht davon gesprochen meine Arbeitsstelle zu verlassen..........Ich habe diesen Thread nicht gestartet um mir Mutmaßungen durch zu lesen!
    Mich Interessieren Fakten inwieweit der AG das mach darf oder auch nicht!

    Gruß
    Tom
    Dem ist doch wohl nichts mehr hinzuzufügen, oder???

    Der Mann hat als neuer User in diesem Forum eine einfache Frage gestellt, dabei alle Höflichkeitsformen gewahrt, verdient er diesen Unsinn, der hier produziert wird? Ich melde mich doch auch nicht in einem Rettungsdienstforum an und gebe den Leuten Ratschläge, wie sie ihre Arbeit zu tun haben (Davon verstehe ich nichts!) Ich fände es toll, wenn sich jeder vor dem Absenden nochmal ehrlich fragt, ob das, was er geschrieben hat, wirklich nötig oder hilfreich ist.

    Hier wird gemutmaßt, hineininterpretiert und aus dem Kaffeesatz gelesen, warum??

    Nochmal: Die Frage wurde hier mehrfach korrekt beantwortet, der AG darf nicht! Ob der AN es nun drauf ankommen lassen möchte, ist seine Sache. Wenn er es für richtig hält, wird er Euch sicher an seiner Entscheidung teilhaben lassen.
    Geändert von Landsknecht (26.04.2011 um 19:39 Uhr)

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Ab einem gewissen Ausbildungsstand fahren Azubis sehr oft als 2. Mann/Frau auf einem Rettungsmittel.
    3Jahre nur 3. Besatzungskraft kann sich niemand leisten, sofern diese auch noch bezahlt werden soll.
    Ich hatte ja auch bemerkt, dass ich weiss, dass es in der Praxis die Regel ist einen Azubi so schnell wie irgend möglich als zweiten fahren zu lassen (oft auch mit einem anderen (dienstjüngeren) Azubi als Dritten, den er dann betreuen soll tztztz). Auch die (idR. privaten) Arbeitgeber wollen ja ihren Gewinn maximieren!
    Es ging dabei nur um die rechtliche Stellung. Ein Auszubildender (das sagt das Wort schon) soll ausgebildet werden und nicht (gerade in diesem Bereich-es geht schließlich um Menschenleben) eigenverantwortlich oder gar als ausbildender tätig werden.

    Ich gestehe allerdings zu, das ein RA-Azubi (1 Jahr Schule, 1 Jahr Anerkennungspraktikum, 1 Jahr "Geld einfahren für den Arbeitgeber") ab dem 3. Jahr eigenverantwortlich fahren kann, da er idR. seine "Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung 'Rettungsassistent'" in der Tasche haben sollte...
    Einige Schulen sind auch so schlau und lassen die RA-Schüler, nach Erfüllen der kompletten 480 Voraussetzungen, die Prüfung zum RS ablegen. Theoretisch könnten diese dann eigenverantwortlich (je nach Bundesland) auf dem KTW oder als zweite auf dem RTW eingesetzt werden. Dadurch würde allerdings die Ausbildung zum RA verhindert, denn wer in einem Auto sitzt, sitzt idR. nicht im Lehrsaal der RA-Schule.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Mir ist nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Mitwirken in einer HiOrg in seiner Freizeit untersagen kann.

    Bei uns im Unternehmen ist das klar geregelt:
    • Die Mitgliedschaft in einer HiOrg wird ausdrücklich erlaubt und befürwortet
    • Im Einsatzfalle dürfen wir den Arbeitsplatz nach Meldung an den Vorgesetzten verlassen
    • Bei nächlichen Einsätzen muss der Arbeitnehmer am direkt auf den Einsatz folgenden Arbeitstag nicht zur Arbeit erscheinen
    • Am nächsten Arbeitstag hat der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Einsatz beizubringen, sonst erfolgt keine bezahlte Freistellung
    • Das Unternehmen holt sich das geld für die bezahlte Freistellung nicht bei den Gemeinden wieder


    Argumentation der Geschäftsleitung:
    • Ausgebildete Hilfskräfte haben ein gesteigertes Sicherheitsbewusstsein, was sich positiv auf die Statistik bei Arbeitsunfällen niederschlägt
    • I.d.R. sind die Einsatzkräfte ausgebildete Ersthelfer und können so im Notfall anderen Kollegen schnell und kompetent helfen (ist schon mehrfach vorgekommen)
    • Falls in unserem Unternehmen ein Notfall eintritt oder ein Schadensfeuer ausbricht, erwarten wir auch, dass die HiOrgs schnell und personell gut bestückt bei uns aufschlagen
    • Nun der Hammer: Mitglieder in HiOrgs zeichnen sich durch hohen Teamgeist aus. Das wirkt sich positiv im Umgang mit anderen Kollegen aus (So kann man das auch sehen!)

    Ich halte diese Einstellung für absolut vorbildlich!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
    Registriert seit
    11.08.2007
    Beiträge
    273
    Hallo Tom,

    Bitte nicht wundern, warum ich nicht auf die Vorredner eingehe. - Habe ich nicht gelesen.

    Meines Wissens nach, bin selbst in diesem Bereich beschäftigt, ist es dem Arbeitgeber freigestellt, seinen hauptamtlichen Mitarbeitern die AKTIVE Tätigkeit in einer anderen HiOrg zu unterbinden. Zudem sollte man 12 Stunden vor dem Dienst auch keine Einsätze o.Ä. fahren.
    Außerdem, ist es ganz klar, dass wenn ein Einsatz für den KatS des DRK bei dir eintritt das du diesen auch zu Verfügung stehen musst, egal ob deine Feuerwehr auch alarmiert wird oder nicht.

    Wenn ich heute Abend noch Zeit hab, schaue ich mal, ob ich dazu auch was im Gesetz finde.

    MfG drex

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •