Wenn ich mir das ganze hier durchsehe....
- Der AG kann nicht über die Freizeitgestaltung seiner AN bestimmen, solange dadurch nicht die Arbeitskraft beeinflusst wird. Über Einsätze liesse sich da evtl. noch verhandeln, da evtl. die Ruhezeit nicht eingehalten wird ("nach Mitternacht keine Einsätze bei der FF"), Übungsdienste, Lehrgänge, ... sind Freizeit und da hat der AG kein Zugriffsrecht.
- Mir erscheint es so, als wolle der AG seine Mitarbeiter zu weiteren kostenlosen Diensten in seiner SEG heranziehen, die er sonst nicht voll bekommt. Dieses ist nicht statthaft. (Ein AG hier in der Nähe hat vor Jahren mal mächtig "die Hucke voll bekommen", weil er es so in seinen Arbeitsverträgen geschrieben hatte 'Jeder muss zusätzlich 20 unbezahlte Stunden Dienst in der SEG leisten')
- Ein Azubi kann kein Rettungsmittel stillegen, wenn er nicht am Ausbildungsplatz erscheint! Ein Azubi sitzt (rein rechtlich, praktisch sieht es anders aus, ich weiss...) nur als "Dritter" auf einem Fahrzeug. Er soll schließlich ausgebildet werden und nicht eine Vollzeitkraft ersetzen. Somit liegt das Risiko rein beim AG, denn der darf den Azubi garnicht als Zweiten auf einem Fahrzeug einsetzen.
- Es steht doch wohl alles in den geltenden Gesetzen. Dass AG es immer wieder mal versuchen (gerade Azubis) Leibeigene zu produzieren ist nachvollziehbar aber nicht duldbar.
- Übrigens: der KT/RD-Unternehmer ist "beliehener Unternehmer", er handelt also im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Kommune/Kreis/andere politische Einrichtung. IdR. sind die Feuerwehren die Fachabteilung dieser Einrichtung.
ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Unternehmen mit anderen Namen sind allesamt nicht öffentlich sondern Privatunternehmen. Somit sind die Feuerwehren die (Arbeit-)Autraggeber der KT-RD-/Unternehmen. Also ich als Unternehmer würde mich nicht gegen die Interessen und gesetzlichen Verpflichtungen meines Auftraggebers stellen ;-) sonst kommt der evtl. mich wegen Nichterfüllung meiner beleihungsvertraglichen Pflichten mit sofortiger Wirkung von der Leistungserbringung auszuschließen (dem Privatunternehmen "die Beauftragung zum RD/KT zu entziehen")
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator