
Zitat von
12fly
Ab einem gewissen Ausbildungsstand fahren Azubis sehr oft als 2. Mann/Frau auf einem Rettungsmittel.
3Jahre nur 3. Besatzungskraft kann sich niemand leisten, sofern diese auch noch bezahlt werden soll.
Ich hatte ja auch bemerkt, dass ich weiss, dass es in der Praxis die Regel ist einen Azubi so schnell wie irgend möglich als zweiten fahren zu lassen (oft auch mit einem anderen (dienstjüngeren) Azubi als Dritten, den er dann betreuen soll tztztz). Auch die (idR. privaten) Arbeitgeber wollen ja ihren Gewinn maximieren!
Es ging dabei nur um die rechtliche Stellung. Ein Auszubildender (das sagt das Wort schon) soll ausgebildet werden und nicht (gerade in diesem Bereich-es geht schließlich um Menschenleben) eigenverantwortlich oder gar als ausbildender tätig werden.
Ich gestehe allerdings zu, das ein RA-Azubi (1 Jahr Schule, 1 Jahr Anerkennungspraktikum, 1 Jahr "Geld einfahren für den Arbeitgeber") ab dem 3. Jahr eigenverantwortlich fahren kann, da er idR. seine "Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung 'Rettungsassistent'" in der Tasche haben sollte...
Einige Schulen sind auch so schlau und lassen die RA-Schüler, nach Erfüllen der kompletten 480 Voraussetzungen, die Prüfung zum RS ablegen. Theoretisch könnten diese dann eigenverantwortlich (je nach Bundesland) auf dem KTW oder als zweite auf dem RTW eingesetzt werden. Dadurch würde allerdings die Ausbildung zum RA verhindert, denn wer in einem Auto sitzt, sitzt idR. nicht im Lehrsaal der RA-Schule.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator