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Thema: Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    18.10.2010
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    382
    Mir ist nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Mitwirken in einer HiOrg in seiner Freizeit untersagen kann.

    Bei uns im Unternehmen ist das klar geregelt:
    • Die Mitgliedschaft in einer HiOrg wird ausdrücklich erlaubt und befürwortet
    • Im Einsatzfalle dürfen wir den Arbeitsplatz nach Meldung an den Vorgesetzten verlassen
    • Bei nächlichen Einsätzen muss der Arbeitnehmer am direkt auf den Einsatz folgenden Arbeitstag nicht zur Arbeit erscheinen
    • Am nächsten Arbeitstag hat der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Einsatz beizubringen, sonst erfolgt keine bezahlte Freistellung
    • Das Unternehmen holt sich das geld für die bezahlte Freistellung nicht bei den Gemeinden wieder


    Argumentation der Geschäftsleitung:
    • Ausgebildete Hilfskräfte haben ein gesteigertes Sicherheitsbewusstsein, was sich positiv auf die Statistik bei Arbeitsunfällen niederschlägt
    • I.d.R. sind die Einsatzkräfte ausgebildete Ersthelfer und können so im Notfall anderen Kollegen schnell und kompetent helfen (ist schon mehrfach vorgekommen)
    • Falls in unserem Unternehmen ein Notfall eintritt oder ein Schadensfeuer ausbricht, erwarten wir auch, dass die HiOrgs schnell und personell gut bestückt bei uns aufschlagen
    • Nun der Hammer: Mitglieder in HiOrgs zeichnen sich durch hohen Teamgeist aus. Das wirkt sich positiv im Umgang mit anderen Kollegen aus (So kann man das auch sehen!)

    Ich halte diese Einstellung für absolut vorbildlich!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
    Registriert seit
    11.08.2007
    Beiträge
    273
    Hallo Tom,

    Bitte nicht wundern, warum ich nicht auf die Vorredner eingehe. - Habe ich nicht gelesen.

    Meines Wissens nach, bin selbst in diesem Bereich beschäftigt, ist es dem Arbeitgeber freigestellt, seinen hauptamtlichen Mitarbeitern die AKTIVE Tätigkeit in einer anderen HiOrg zu unterbinden. Zudem sollte man 12 Stunden vor dem Dienst auch keine Einsätze o.Ä. fahren.
    Außerdem, ist es ganz klar, dass wenn ein Einsatz für den KatS des DRK bei dir eintritt das du diesen auch zu Verfügung stehen musst, egal ob deine Feuerwehr auch alarmiert wird oder nicht.

    Wenn ich heute Abend noch Zeit hab, schaue ich mal, ob ich dazu auch was im Gesetz finde.

    MfG drex

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