Mir ist nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Mitwirken in einer HiOrg in seiner Freizeit untersagen kann.
Bei uns im Unternehmen ist das klar geregelt:
- Die Mitgliedschaft in einer HiOrg wird ausdrücklich erlaubt und befürwortet
- Im Einsatzfalle dürfen wir den Arbeitsplatz nach Meldung an den Vorgesetzten verlassen
- Bei nächlichen Einsätzen muss der Arbeitnehmer am direkt auf den Einsatz folgenden Arbeitstag nicht zur Arbeit erscheinen
- Am nächsten Arbeitstag hat der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Einsatz beizubringen, sonst erfolgt keine bezahlte Freistellung
- Das Unternehmen holt sich das geld für die bezahlte Freistellung nicht bei den Gemeinden wieder
Argumentation der Geschäftsleitung:
- Ausgebildete Hilfskräfte haben ein gesteigertes Sicherheitsbewusstsein, was sich positiv auf die Statistik bei Arbeitsunfällen niederschlägt
- I.d.R. sind die Einsatzkräfte ausgebildete Ersthelfer und können so im Notfall anderen Kollegen schnell und kompetent helfen (ist schon mehrfach vorgekommen)
- Falls in unserem Unternehmen ein Notfall eintritt oder ein Schadensfeuer ausbricht, erwarten wir auch, dass die HiOrgs schnell und personell gut bestückt bei uns aufschlagen
- Nun der Hammer: Mitglieder in HiOrgs zeichnen sich durch hohen Teamgeist aus. Das wirkt sich positiv im Umgang mit anderen Kollegen aus (So kann man das auch sehen!)
Ich halte diese Einstellung für absolut vorbildlich!
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus