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Thema: Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?

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  1. #1
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    Ich habe meine Arbeitsstätte noch nie für einen Feuerwehreinsatz verlassen und werde dies auch nicht tun.

    Mein Arbeitgeber möchte mir dies in meiner Freizeit untersagen.

    Mit der Begründung das der Arbeitgeber, im Katastrophenfall, auf die Arbeitnehmer angewiesen ist um eine Einsatzeinheit zu besetzen..

    Auf welchen Rechtlichen Grundlagen geschieht das?

  2. #2
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    Sicherlich kann der Arbeitgeber eine Tätigkeit in einer FF regelmentieren oder sie sogar ganz unterbinden. Sämtliche Nebentätigkeiten - und dazu gehören sehr wohl auch der Dienst in einer Feuerwehr und Brandsicherheitswachen - müssen dem Arbeitgeber gemeldet und von diesem genehmigt werden. Er wird dies auch tun, wenn anzunehmen ist, dass die nebenberufliche Tätigkeit eine Leistungsminderung mit sich bringt.

    Zitat Zitat von Tom_1410 Beitrag anzeigen
    Mit der Begründung das der Arbeitgeber, im Katastrophenfall, auf die Arbeitnehmer angewiesen ist um eine Einsatzeinheit zu besetzen..
    Das widerum ist allerdings grober Unfug. Einsatzeinheiten und Rettungsdienst passen genauso zusammen wie Essen auf Rädern und die Rettungshundestaffel - nämlich gar nicht!
    Einsatzeinheiten spielen in einer ganz anderen Liga.
    1. Einsatzeinheiten werden ehrenamtlich aufgestellt und geführt. Dein Arbeitgeber kümmert sich allerdings um die hauptamtlichen Kräfte! (Beim Thema SEG gibt es da wohl unterschiedliche Modelle).
    2. Einsatzeinheiten sind so groß, dass das Personal einer Rettungswache wohl kaum dafür ausreichen dürfte, eine Einheit aufzustellen.
    3. Einsatzkräft in einer Einsatzeinheit haben eine eigene Ausbildung. Diese ist zwar im medizinischen der RettAss-Ausbildung um Größenordnungen unetrlegen, aber (groß-)einsatztaktisch unter Umständen deutlich umfangreicher.
    4. Einsatzkräfte in Einsatzeinheiten werden dem Amt für KatSchutz namentlich gemeldet (zumindest ist dies bei uns so). Damit kann man sehen, ob eine Einsatzeinheit überhaupt einsatzfähig ist (ja, es its mir bewusst, dass da getrickst wird, dass sich die Balken biegen!). Es ist also völlig sinnbefreit, hauptamtliche Arbeitskräfte in ihrer Freizeit anzurufen, ob sie denn Lust und Zeit hätten, sich an einem Katastrophenfall zu beteiligen.
    5. Einsatzeinheiten werden im Gegensatz zu SEGen oder Feuerwehren nicht im eigenen Gebiet eingesetzt sondern von außen an das Schadensgebiet herangeführt. Wenn es sich also nicht um ein überregionales Ereignis handelt, dürfte die Mitwirkung sowohl im Katastrohenschutz der HiOrgs als auch in einer FW-Einheit in den wenigsten Fällen ein Problem darstellen (SEG oder andere "schnelle" Einheiten mal außen vorgelassen).

    Ganz nebenbei sei auch hier nochmals gesagt:
    Nämlich Verlust einer professionellen, ausgebildeten Rettungskraft, die statt dessen in einem Hobbyverein mit mässiger Ausbildung und Mittel irgendwo in die Pampa fährt.
    Selbstverständlich ist ein Feuerwehrler angehalten, an jedem Einsatz teilzunehmen. Aber er kann dabei keinesfalls seinen Arbeitsplatz einfach so verlassen. Dies bedarf nämlich nicht vielleicht der Zustimmung des Arbeitgebers, dieser hat jedoch sehr wohl ein Vetorecht. Wenn nämlich höherwertige Pflichten verletzt werden würden, kann man eben nicht seinen Arbeitsplatz verlassen. Das Besetzen eines RTWs dürfte also - genauso wie die Tätigkeit bei der Polizei, auf einer Intensivstation, im OP, im Kindergarten etc. eine diese höherwertigen Pflichten sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Sicherlich kann der Arbeitgeber eine Tätigkeit in einer FF regelmentieren oder sie sogar ganz unterbinden. Sämtliche Nebentätigkeiten - und dazu gehören sehr wohl auch der Dienst in einer Feuerwehr und Brandsicherheitswachen - müssen dem Arbeitgeber gemeldet und von diesem genehmigt werden. Er wird dies auch tun, wenn anzunehmen ist, dass die nebenberufliche Tätigkeit eine Leistungsminderung mit sich bringt.
    Das hätte mancher Arbeitgeber wohl gerne ...

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