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Thema: Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?

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  1. #1
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    Es ist doch so geregelt, das man nur ein Ehrenamt bekleiden kann. Aufnähen bestätigen wie immer die Regel! Wenn wird es eher so sein, das FF höher gestellt ist, und somit könnte die Feuerwehr dich bitten das andere Ehrenamt nieder zu legen

  2. #2
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    Zitat Zitat von Lila-Kuh Beitrag anzeigen
    Es ist doch so geregelt, das man nur ein Ehrenamt bekleiden kann. Aufnähen bestätigen wie immer die Regel! Wenn wird es eher so sein, das FF höher gestellt ist, und somit könnte die Feuerwehr dich bitten das andere Ehrenamt nieder zu legen
    Bitteschön wer sagt denn sowas ??
    Klar kann und darf man mehrere Ehrenämter bekleiden.
    Nur muß man sich entscheiden welches im Falle eines Einsatzes priorität hat, und das sollte auch mit beiden Einheiten abgesprochen sein.


    aus RLP
    Thomas

  3. #3
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    Hi

    Vielleicht liegt es ja daran,dass dein Arbeitgeber mit dir(Azubi) die Lücken in so mancher Sparte stopfen muss und somit nicht riskieren will,dass Du entweder aufgrund von Einsatz/Lehrgang ausfällst oder deine Arbeitsqualität unter deinem Hobby leidet.

    Allerdings verstößt es gegen §12 Abs. 2 FSHG:
    Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst
    keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der
    Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der
    Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde
    entfällt für die ehrenamtliche Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur
    Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind ver-
    pflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließ-
    lich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfall-
    zeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern wer-
    den die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an
    Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der
    Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit recht-
    zeitig mitzuteilen.

    Und genau dieser Punkt scheint auch deinem "Arbeitgeber" zu stören.


    Wenn deine Ausbildung nicht mehr allzu lang dauert:
    Dich für den Zeitraum nach Möglichkeit beurlauben lassen und dir schonmal einen anderen Arbeitgeber suchen.


    Insider:Hey Tom,was denkst du,warum so viele abwandern???

    MfG

    Akkon_21

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