Richtig.

"Atemschutz" ist im Gegensatz zu "Atemschutzgerät" nirgendwo definiert, sondern ist eher ein umgangssprachlicher Begriff.

"Unter Atemschutz" bezeichnet dabei häufig den Einsatz unter einer speziellen PSA zum Schutz vor Atemgiften, also Atemschutzgeräten (was das ist steht in der FwDV 7 im Abschnitt 5 und in der Anlage 1). Es kann also keine Unterscheidung zwischen "Atemschutz" und "Atemschutzgerät" geben.

Wenn überhaupt beschreibt Atemschutz (wie analog Arbeitsschutz oder Brandschutz) die Gesamtheit aller Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dem Schutz vor Atemgiften dienen, also allem, was in der FwDV 7 beschrieben ist, nicht nur der technischen Seite.