Ergebnis 1 bis 15 von 69

Thema: Jugendfeuerwehr mit PA.

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    01.12.2008
    Beiträge
    62
    Ich habe das ganze jetzt mal genauer betrachtet und bin immer noch sehr geteilter Meinung

    Die FwDV 7 besagt:
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    · das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    · körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    · die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;

    Nun kann man den Einsatz unter Atemschutz natürlich immer anders auslegen. Wo beginnt der Einsatz unter Atemschutz? Meiner Meinung nach beginnt er, sobald die Atemschutzmaske aufgesetz wird.

    Dann noch die UVV Feuerwehren:

    § 18. (1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
    der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand
    zu berücksichtigen.

    Ich bezweifle stark, dass Jugendliche den Ausbildungsstand genießen, den man zum Atemschutzeinsatz braucht (und ich rede hier nicht vom AGT-Lehrgang sondern auch von den Vorhergehenden), bei manchen bezweifle ich die Leistungsfähigkeit bei manchen JF´lern, z.B. jüngeren Kameraden u. Kameradinnen auch eine Attrappe (die gut und gerne auch 5-10kg wiegt) zu tragen.

    Ich werde mich demnächst mal erkundigen und beim DFV und der DJF nachfragen.
    Auch lasse ich mich gerne widerlegen, man lernt ja nie aus...

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von warch1ck3n Beitrag anzeigen
    Nun kann man den Einsatz unter Atemschutz natürlich immer anders auslegen. Wo beginnt der Einsatz unter Atemschutz? Meiner Meinung nach beginnt er, sobald die Atemschutzmaske aufgesetz wird.
    Der beginnt dann, sobald du das Atemschutzgerät benützt.
    Eine Maske allein ist kein Atemschutzgerät, nur eine Maske mit Filter.
    Für eine Maske alleine brauchst du weder eine Untersuchung noch einen Lehrgang.
    Selbst wenn die Ventile eingebaut wären.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •