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Thema: Jugendfeuerwehr mit PA.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wenn ich hier die Antworten lese, die einige so von sich geben geht mir nicht nur der Hut hoch...

    Zitat Zitat von Die FwDV 7 besagt:
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    · das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    · körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    · die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    • Bereits der Atemanschluss IST Atemschutz, egal ob mit oder ohne Ventile, Scheibe oder so und JF-Mitglieder sind IMMER unter 18 Jahre. Damit scheidet Atemschutz tragen immer aus!
    • unter 18 ist die G26.3-Untersuchung nicht erlaubt (auch wenn es von ein paar verantwortungslosen Ärzten und Wehrleitern geduldet oder gar gefördert wird...tztztz)
    • Bei der JF soll auf die Grundausbildung "Truppmann 1" vorbereitet werden - die hat NICHTS mit Atemschutz zu tun!
    • Programm für die JF bieten? Wer nicht in der lage ist, seinen Leuten ein Interessantes Programm zu bieten, ohne illegalen Sensationsaktivitäten, der sollte sich mal überlegen, ob er die richtige Person für Jugendarbeit ist.
    • Jugendarbeit im Allgemeinen und JF im Besonderen lebt auch von "Nichtfeuerwehraktivitäten", wie z.B. Eisessen, Gelände- und Geschicklichkeitsspiele, Bastelstunden, ....


    @jabbo:
    Zitat Zitat von jabbo Beitrag anzeigen
    ...Bei der Übung wurden die Jugendlichen weder gefährlichen Situationen ausgesetzt,
    ...da überall Personen waren die eigreifen hätten können....
    Soso... bei dem Treiben waren also pro Kind, das die Maske aufsetzte, ein RTW mit Kinderarzt und zwei im Kindernotfall absolut fitten Rettungsdienstlern vor Ort, die mit ihrer kompletten Notfallausrüstung sowie mindestens zwei Feuerwehrleute maximal eine halbe Armlänge neben dem Kind standen?
    Ich glaube zwar viel, aber so einen Dünn..... habe ich lange nicht mehr gehört, zumindeste nicht von volljährigen / Jugendwarten....

    Um unsere Jugendabteilung würde ich mir Sorgen manchen, WENN ich solcherlei Treiben sehen würde, denn mit Wehrleiter und Jugendwart samt ihren Stellvertretern im Knast gibt es keine Jugendabteilung mehr.
    Geändert von AkkonHaLand (26.12.2010 um 15:02 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Bereits der Atemanschluss IST Atemschutz, egal ob mit oder ohne Ventile, Scheibe oder so
    Das ist und bleibt eine falsch Behauptung. Eine Maske ist kein Atemschutz(gerät).
    Was ein Atemschutzgerät ist, steht unter anderem im Abschnitt 5 der FwDV 7.

    Und deswegen ist das Tragen einer Maske für Jugendliche auch nicht verboten. Genau so wie das reine Anziehen eines Auffanggurtes kein Arbeiten mit Absturzsicherung darstellt.

    Jugendarbeit im Allgemeinen und JF im Besonderen lebt auch von "Nichtfeuerwehraktivitäten", wie z.B. Eisessen, Gelände- und Geschicklichkeitsspiele, Bastelstunden
    Geländespiele sind z. B. viel unfallträchtiger als das Aufsetzen einer Maske, ebenso alle möglichen anderen sportlichen Aktivitäten.

    Seltsamerweise werden die Jugendlichen nur bei der Feuerwehr so dermaßen überflüssig in Watte gepackt und mit erfundenen (!) Verboten gegängelt. Da muss man sich nicht wundern, wenn Jugendfeuerwehr irgendwann als langweilig empfunden wird.

    Gleichzeitig werden viel größere Gefährdungen einfach so akzeptiert. Oder wie viele Jugendfeuerwehrleute werden mit Einsatzfahrzeugen ohne Gurte, mit zehn Jahre alten Reifen und weitgehend ungesicherter Beladung im Mannschaftsraum durch die Gegend gefahren?

    Hoffentlich geht ihr nie schwimmen und verbietet - wenn doch - die Benutzung von Tauchermaske und Schnorchel, da könnte man sich immerhin verschlucken und Wasser durch den Schnorchel ansaugen ... Ich habe sogar letztens gesehen, wie einem JFler bei einem Spiel die Augen verbunden wurden. Stell Dir das mal vor, der konnte ja gar nichts mehr sehen!

    Bleibt doch mal auf dem Teppich und macht das Leben nicht komplizierter, als es wirklich ist.

  3. #3
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    Ich sehe jetzt auch kein Problem damit, wenn Jugendliche sich mal eine Maske aufsetzen, die nicht angeschlossen ist.
    Sonst müsste ich mir ja auch Gedanken machen, wenn ich einem jugendlichem Mimen eine Sauerstoffmaske über den Kopf ziehe.

    Ich denke, man sollte da die Kirche im Dorf lassen und sich fragen, wofür die Bestimmungen gelten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Die meisten Patienten von mir, die im Rahmen einer erweiterten Atemtherapie eine CPAP-ASB-Beatmung erhalten, sind meilenweit davon entfernt, eine g26.3-Untersuchung zu überstehen. Und bis jetzt haben es alle unbeschadet überstanden.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das ist und bleibt eine falsch Behauptung. Eine Maske ist kein Atemschutz(gerät).
    Was ein Atemschutzgerät ist, steht unter anderem im Abschnitt 5 der FwDV 7.
    Stimmt es ist kein Atemschutzgerät, sehr wohl aber Atemschutz (wie z.B. auch ein Filter - Atemschutzgerät ist das Teil bei dem Atemluft umluftUNabhängig mitgeführt wird ("Pressluftatmer", "Kreislaufgerät", "Regenerationsatmer", ...)

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...
    Gleichzeitig werden viel größere Gefährdungen einfach so akzeptiert. Oder wie viele Jugendfeuerwehrleute werden mit Einsatzfahrzeugen ohne Gurte, ... und weitgehend ungesicherter Beladung im Mannschaftsraum durch die Gegend gefahren?...
    Ganz einfach: KEINE!

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ...mit Einsatzfahrzeugen ..., mit zehn Jahre alten Reifen ... durch die Gegend gefahren?...
    Ups... da hatte ich doch fast was vergessen... Es gibt (auch wenn die Industrie das immer wieder behauptet, weil aus Absatzgründen wünscht) kein Gesetz, wie alt Reifen sein dürfen. Sie müssen nur betriebsfähig, also technisch in Ordnung, sein. Und NEIN(!) Reifen altern bei korrekter Nutzung und ggf. Lagerung NICHT innerhalb von 24 Monaten bis zur Explosion bei Rollgeschwindigkeiten über 15 km/h.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Ich freue mich, dass endlich mal jemand meiner Meinung ist und das ganze auch als verboten ansieht! Und der Jugendwart, der seinen Kiddies keinen Spaß bringt wenn er ihnen keine Masken aufsetzt sollte sich vielleicht überlegen ob er den falschen Job gewählt hat.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Oder wie viele Jugendfeuerwehrleute werden mit Einsatzfahrzeugen ohne Gurte, mit zehn Jahre alten Reifen und weitgehend ungesicherter Beladung im Mannschaftsraum durch die Gegend gefahren?
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: KEINE!
    Vielleicht irgendwo im gelobten Land, oder bei dir im Ort, aber sicher nicht in Deutschland. Wieviele JF's fahren z.B. noch mit alten TSF's durch die Landschaft, die bei einem Unfall gerne so aussehen: http://www.christian-fleschhut.de/TS...6_04_2003.html
    Wenn du jetzt echt meinst: "KEINE!", würde ich heute keine Wunderkerzen mehr an den Weihnachtsbaum hängen ;-)

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ups... da hatte ich doch fast was vergessen... Es gibt (auch wenn die Industrie das immer wieder behauptet, weil aus Absatzgründen wünscht) kein Gesetz, wie alt Reifen sein dürfen. Sie müssen nur betriebsfähig, also technisch in Ordnung, sein.
    Und wie lange sind das Reifen, die hauptsächlich für den Stand genutzt werden, und selten zum fahren?

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Stimmt es ist kein Atemschutzgerät, sehr wohl aber Atemschutz (wie z.B. auch ein Filter - Atemschutzgerät ist das Teil bei dem Atemluft umluftUNabhängig mitgeführt wird ("Pressluftatmer", "Kreislaufgerät", "Regenerationsatmer", ...)
    Auch wenn ich langsam einsehe, dass es sinnlos ist:
    Die Maske ist kein Atemschutz(gerät), sondern Teil eines solchen. Sie stellt als Atemanschluss die Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträger und dem eigentlichen Atemschutzgerät her. Aber das steht wie gesagt auch in der FwDV 7, man muss es nur lesen (wollen). Die Maske schützt hinsichtlich Atemgiften vor genau gar nichts, kann also definitionsgemäß gar kein Atemschutz(gerät) sein.

    Als einzeln verwendeter Teil kann folglich keine Rede von einem Einsatz unter Atemschutz sein, deswegen können die entsprechenden Regeln auch nicht angewendet werden (den Vergleich zur PSA gegen Absturz habe ich ja schon gebracht).

    Es sind also einzig die durch die Maske selbst bedingten Gefährdungen zu beurteilen und die sind äußerst gering bis nichts vorhanden.

    Ups... da hatte ich doch fast was vergessen... Es gibt (auch wenn die Industrie das immer wieder behauptet, weil aus Absatzgründen wünscht) kein Gesetz, wie alt Reifen sein dürfen. Sie müssen nur betriebsfähig, also technisch in Ordnung, sein. Und NEIN(!) Reifen altern bei korrekter Nutzung und ggf. Lagerung NICHT innerhalb von 24 Monaten bis zur Explosion bei Rollgeschwindigkeiten über 15 km/h.
    Ich sprach nicht von 24 Monate, sondern von 120 (plus ggf. einige Monate vor der Feuerwehrnutzung). Auch Reifen mit einem solchen Alter sind bei Feuerwehren (weit) verbreitet. Bei diesen Reifen ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr ausreichende Eigenschaften haben. Die Unfallversicherungsträger empfehlen bei Feuerwehrfahrzeugen mit geringer Laufleistung die Aussonderung nach spätestens 10 Jahren.
    Zumal wir von aufgezogenen Reifen sprechen, diese werden also belastet, hin und wieder mal bewegt (im Feuerwehrdienst nicht immer schonend) und sind Licht sowie schwankenden Temperaturen ausgesetzt. Alles in allem weit entfernt von einer "richtigen" Lagerung.

    Vor Jahren gab es einen entsprechenden Unfall mit einem toten JF-Angehörigen, welcher sogar zur Verurteilung des Fahrers führte.

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Stimmt es ist kein Atemschutzgerät, sehr wohl aber Atemschutz (wie z.B. auch ein Filter - Atemschutzgerät ist das Teil bei dem Atemluft umluftUNabhängig mitgeführt wird ("Pressluftatmer", "Kreislaufgerät", "Regenerationsatmer", ...)
    Woher hast du den Unsinn?
    Ein Atemschutzgerät besteht immer aus Atemanschluß und Filter oder PA, RG, SG
    Auch ein Atemanschluß mit Filter IST ein Atemschutzgerät aber ein umluftabhängiges, aber dennoch ein Atemschutzgerät
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Richtig.

    "Atemschutz" ist im Gegensatz zu "Atemschutzgerät" nirgendwo definiert, sondern ist eher ein umgangssprachlicher Begriff.

    "Unter Atemschutz" bezeichnet dabei häufig den Einsatz unter einer speziellen PSA zum Schutz vor Atemgiften, also Atemschutzgeräten (was das ist steht in der FwDV 7 im Abschnitt 5 und in der Anlage 1). Es kann also keine Unterscheidung zwischen "Atemschutz" und "Atemschutzgerät" geben.

    Wenn überhaupt beschreibt Atemschutz (wie analog Arbeitsschutz oder Brandschutz) die Gesamtheit aller Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dem Schutz vor Atemgiften dienen, also allem, was in der FwDV 7 beschrieben ist, nicht nur der technischen Seite.

  10. #10
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    Ich glaube es hat hier keinen Sinn zu diskutieren. Wenn die Paragraphenreiter alles verbieten, dann sollen Sie mit Ihrer wahrscheinlich gelangweilten Jugendfeuerwehr weiter langweilen, basteln und Eis lecken. Aber vorsicht. Fahrt nicht mit dem Rad zur Eisdiele. Ihr könntet hinfallen. Und beim Basteln mit Schere gilt natürlich besondere Vorsicht. Lasst das lieber euren Jugendwart machen!!!

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