Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
Die notwendige Vorsorgeuntersuchung nennt sich G26.3. Mir wurde gesagt, dass diese für Vollmasken benötigt wird (aufgrund von Scheibe und Atemluftwiderstand). Da auch Halbmasken einen gewissen Atemluftwiderstand haben, werden diese wohl in die Kategorien G26.1 und G26.2 fallen.
Derjenige, der das erzählt hat, hat offensichtlich keine Ahnung.
Zum einen ist die Maske ("Atemanschluss") kein Atemschutzgerät, zum anderen sind die Kriterien für die Einteilung das Gerätegewicht und der Atemwiderstand oder die Tätigkeit. Vollmaske, Scheibe, oder Ventile sind erstmal egal.

Bitte aus folgenden Merkmalen/Komponenten eine Atemschutzlösung basteln und entsprechend in die Gruppen der G26 einteilen: ;-)
- Vollmaske
- Halbmaske
- Mundstück
- Atemschutzhaube / -helm
- Behältergerät
- Regenerationsgerät
- Druckluft-Schlauchgerät
- gebläseunterstütztes Frischluft-Schlauchgerät
- Frischluft-Saugschlauchgerät
- Gas-Filter
- Partikel-Filter
- Kombinationsfilter
- gebläseunterstützte Filtergeräte
- Gerätegewicht bis 3 kg
- Gerätegewicht bis 5 kg
- Gerätegewicht über 5 kg



Aber wie gesagt, da die Maske alleine weder ein Atemschutzgerät ist, noch das Ganze einen Einsatz unter Atemschutz darstellt und es auch keine besondere Gefährdung gibt, ist das weder verboten noch gefährlich.