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Thema: Jugendfeuerwehr mit PA.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Gut, ich lasse mich auch gerne belehren. Bei entfernten Ventilen ist das wohl ein kleineres Problem. Trotzdem frage ich mich ob es für Angehörige der JF nicht generell verboten ist PA-Masken aufzusetzen, egal wie sie modifiziert sind?

  2. #2
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    Zitat Zitat von warch1ck3n Beitrag anzeigen
    Trotzdem frage ich mich ob es für Angehörige der JF nicht generell verboten ist PA-Masken aufzusetzen, egal wie sie modifiziert sind?
    Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung?

  3. #3
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    Ich habe das ganze jetzt mal genauer betrachtet und bin immer noch sehr geteilter Meinung

    Die FwDV 7 besagt:
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    · das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    · körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    · die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;

    Nun kann man den Einsatz unter Atemschutz natürlich immer anders auslegen. Wo beginnt der Einsatz unter Atemschutz? Meiner Meinung nach beginnt er, sobald die Atemschutzmaske aufgesetz wird.

    Dann noch die UVV Feuerwehren:

    § 18. (1) Beim Feuerwehrdienst von Feuerwehranwärtern und Angehörigen
    der Jugendfeuerwehren ist deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand
    zu berücksichtigen.

    Ich bezweifle stark, dass Jugendliche den Ausbildungsstand genießen, den man zum Atemschutzeinsatz braucht (und ich rede hier nicht vom AGT-Lehrgang sondern auch von den Vorhergehenden), bei manchen bezweifle ich die Leistungsfähigkeit bei manchen JF´lern, z.B. jüngeren Kameraden u. Kameradinnen auch eine Attrappe (die gut und gerne auch 5-10kg wiegt) zu tragen.

    Ich werde mich demnächst mal erkundigen und beim DFV und der DJF nachfragen.
    Auch lasse ich mich gerne widerlegen, man lernt ja nie aus...

  4. #4
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    Zitat Zitat von warch1ck3n Beitrag anzeigen
    Nun kann man den Einsatz unter Atemschutz natürlich immer anders auslegen. Wo beginnt der Einsatz unter Atemschutz? Meiner Meinung nach beginnt er, sobald die Atemschutzmaske aufgesetz wird.
    Der beginnt dann, sobald du das Atemschutzgerät benützt.
    Eine Maske allein ist kein Atemschutzgerät, nur eine Maske mit Filter.
    Für eine Maske alleine brauchst du weder eine Untersuchung noch einen Lehrgang.
    Selbst wenn die Ventile eingebaut wären.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Die notwendige Vorsorgeuntersuchung nennt sich G26.3. Mir wurde gesagt, dass diese für Vollmasken benötigt wird (aufgrund von Scheibe und Atemluftwiderstand). Da auch Halbmasken einen gewissen Atemluftwiderstand haben, werden diese wohl in die Kategorien G26.1 und G26.2 fallen.
    Ich weiß nicht, wie man diese Masken der JF jetzt bezeichnen soll, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die ohne weiteres von Minderjährigen aufgesetzt werden können.

    Aber das ist alleine die Verantwortung der Ausbilder. In meiner Wehr gäbe es so etwas definitiv nicht. Man hat sogar den Berufsfeuerwehrtag eingestellt, weil daran irgendetwas nicht konform war.

    Ich bin mir sicher, dass so etwas eine ganz tolle Sache für die Jugendlichen (PA als auch BF Tag) und finde daran eigentlich ncihts Schlimmes. Das Problem ist aber dummerweise, dass es diverse Vorschriften gibt, an die man sich wohl oder übel halten muss.

  6. #6
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    Ich Interpretier das so, dass AtemSCHUTZ ab dann besteht, wenn man von der äußeren Luft Isoliert ist (vollständig oder durch Filter)


    Nur eine Maske, dabei ist nix isoliert, daher also zulässig.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    Die notwendige Vorsorgeuntersuchung nennt sich G26.3. Mir wurde gesagt, dass diese für Vollmasken benötigt wird (aufgrund von Scheibe und Atemluftwiderstand). Da auch Halbmasken einen gewissen Atemluftwiderstand haben, werden diese wohl in die Kategorien G26.1 und G26.2 fallen.
    Derjenige, der das erzählt hat, hat offensichtlich keine Ahnung.
    Zum einen ist die Maske ("Atemanschluss") kein Atemschutzgerät, zum anderen sind die Kriterien für die Einteilung das Gerätegewicht und der Atemwiderstand oder die Tätigkeit. Vollmaske, Scheibe, oder Ventile sind erstmal egal.

    Bitte aus folgenden Merkmalen/Komponenten eine Atemschutzlösung basteln und entsprechend in die Gruppen der G26 einteilen: ;-)
    - Vollmaske
    - Halbmaske
    - Mundstück
    - Atemschutzhaube / -helm
    - Behältergerät
    - Regenerationsgerät
    - Druckluft-Schlauchgerät
    - gebläseunterstütztes Frischluft-Schlauchgerät
    - Frischluft-Saugschlauchgerät
    - Gas-Filter
    - Partikel-Filter
    - Kombinationsfilter
    - gebläseunterstützte Filtergeräte
    - Gerätegewicht bis 3 kg
    - Gerätegewicht bis 5 kg
    - Gerätegewicht über 5 kg



    Aber wie gesagt, da die Maske alleine weder ein Atemschutzgerät ist, noch das Ganze einen Einsatz unter Atemschutz darstellt und es auch keine besondere Gefährdung gibt, ist das weder verboten noch gefährlich.

  8. #8
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    *kopfschüttel*

    Das sich immer wieder Leute hier über alles Mögliche aufregen müssen.
    Seltsamerweise fällt im bezug auf die JF immer wieder das Thema "Atemschutz" auf.
    Es gibt viele JF die sich Gedanken gemacht haben wie die Übungen für die JF'ler noch snsprechender gestaltet werden können.
    Und jedes mal wenn sich jemand was in richtung PA-Simulator ausgedacht hat ist irgendwas "böse" daran (tragegestell zu schwer, Atemwiederstand zu hoch, Sicht beeinträchtigt was weiß ich)

    Was ich persönlich in diesem Video viel gefährlicher halte als die PA-Simulatoren ist das vorgehen von 1 (!) JFM mit einer Zwei(!)Personenhaspel.
    Ich möchte allerdings hinzufügen das ich diesen Umstand als so wenig kritisch betrachte das ich es nicht erwähnt hätte (ich bin sicher den zuständigen JFwarten ist das selber schon aufgefallen) wenn nicht diese PA Diskussion entstanden wäre.

    Soweit meine private Meinung

    FMS-Master

  9. #9
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    Es ist immer wieder faszinierend, wie manch Besserwisser der Jugendfeuerwehr mal wieder ein Highlight zerstören will. Bei der Übung wurden die Jugendlichen weder gefährlichen Situationen ausgesetzt, noch wurde angeschlossen. Und falls sich der Themenersteller ums Gewicht des PA Sorgen macht ... hebe mal den Schulranzen eines 7. Klässlers hoch. Der ist oftmals schwerer.
    Und selbst wenn die Jugendlichen bei der ÜBUNG angeschlossen hätten, würde ich kein Problem sehen, da überall Personen waren die eigreifen hätten können. Manchmal würde ich diese Paragraphenreiter hier drinnen gerne mal *argh ich sags lieber nicht*!!!
    Wenn Ihr eurer Jugendfeuerwehr kein Programm bieten wollt/könnt, seh ich für eure Abteilung keine Zukunft!

  10. #10
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    Wenn ich hier die Antworten lese, die einige so von sich geben geht mir nicht nur der Hut hoch...

    Zitat Zitat von Die FwDV 7 besagt:
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    · das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    · körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
    Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
    in regelmäßigen Abständen festzustellen);
    · die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
    • Bereits der Atemanschluss IST Atemschutz, egal ob mit oder ohne Ventile, Scheibe oder so und JF-Mitglieder sind IMMER unter 18 Jahre. Damit scheidet Atemschutz tragen immer aus!
    • unter 18 ist die G26.3-Untersuchung nicht erlaubt (auch wenn es von ein paar verantwortungslosen Ärzten und Wehrleitern geduldet oder gar gefördert wird...tztztz)
    • Bei der JF soll auf die Grundausbildung "Truppmann 1" vorbereitet werden - die hat NICHTS mit Atemschutz zu tun!
    • Programm für die JF bieten? Wer nicht in der lage ist, seinen Leuten ein Interessantes Programm zu bieten, ohne illegalen Sensationsaktivitäten, der sollte sich mal überlegen, ob er die richtige Person für Jugendarbeit ist.
    • Jugendarbeit im Allgemeinen und JF im Besonderen lebt auch von "Nichtfeuerwehraktivitäten", wie z.B. Eisessen, Gelände- und Geschicklichkeitsspiele, Bastelstunden, ....


    @jabbo:
    Zitat Zitat von jabbo Beitrag anzeigen
    ...Bei der Übung wurden die Jugendlichen weder gefährlichen Situationen ausgesetzt,
    ...da überall Personen waren die eigreifen hätten können....
    Soso... bei dem Treiben waren also pro Kind, das die Maske aufsetzte, ein RTW mit Kinderarzt und zwei im Kindernotfall absolut fitten Rettungsdienstlern vor Ort, die mit ihrer kompletten Notfallausrüstung sowie mindestens zwei Feuerwehrleute maximal eine halbe Armlänge neben dem Kind standen?
    Ich glaube zwar viel, aber so einen Dünn..... habe ich lange nicht mehr gehört, zumindeste nicht von volljährigen / Jugendwarten....

    Um unsere Jugendabteilung würde ich mir Sorgen manchen, WENN ich solcherlei Treiben sehen würde, denn mit Wehrleiter und Jugendwart samt ihren Stellvertretern im Knast gibt es keine Jugendabteilung mehr.
    Geändert von AkkonHaLand (26.12.2010 um 15:02 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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