Wär mir neu dass die FUK überhaupt was in der Hinsicht fordert. Die FwDV1 fordert ein Beleuchtungsgerät pro Trupp für den Truppführer. Da steht aber nicht bei, was für ein Beleuchtungsgerät das zu sein hat.
Naja, nicht ganz. Bei jeder Lampe die als EX-Geschützt verkauft wird, steht auch immer dabei, in wie weit die in welcher Umgebung vor welcher EX-Gefahr schützt: http://www.bartec.de/homepage/deu/do...utz/poster.pdfEx-Schutz ist nicht gleich ATEX Zulassung. Der normale Ex-Schutz kann unter Umständen ausreichend sein, aber die ATEX Zulassung ist es in jedem Fall, da sie wie gesagt der Zulassung der Handscheinwerfer entspricht. Das ist alles etwas kompliziert. Ich bin jetzt kurz davor mir meine 3. UK Lampe zu kaufen und habe mich jetzt zum 3. mal umfassend über diese Ex-Schutz Thematik informiert. Man muss auf jeden Fall sehr vorsichtig sein, weil die Hersteller natürlich immer behaupten, ihr Ex-Schutz wäre ausreichend bzw. es wird so verpackt, dass es den Anschein hat.
Aber da ich bei Einsätzen in explosionsfähigen Atmosphären meinen privat beschafften Krempel eh im Auto lasse, und mir mein Gruppenführer sagt was ich mitnehmen darf/muss, ist es mir relativ egal, was da draufsteht. (Ich kann nämlich nicht dafür garantieren, dass meine u.U. EX-Geschützte, privat angeschaffte Helmlampe nach 2 Jahren intensiver Benutzung (Gegenstoßen, runterfallen..) und nicht-Wartung immer noch EX-Geschützt ist..)
Wo steht denn das? Dann muss ich ja demnächst auch mein Handy ("Kann grad nicht, bin im Innenangriff"), meine Armbanduhr, meinen Melder sowie mein funkenreißendes Hooligan-Tool draußen lassen.Das Problem ist aber, dass es vorgeschrieben ist, beim Innenangriff mind. einen gewissen Ex-Schutz aufzuweisen.





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