Hallo,

Laut Zugführer sein Helmlampen bei einem Innenangriff nicht zulässig. Es würde sich um eine technische Veränderung des Helmes handeln. Was soll man von dieser Aussage halten? Ich konnte bisher kein passendes Dokument bzw. einen Hinweis auf eine technische Veränderung finden.
Erstmal hat er prinzipiell recht, zweitens trifft das ganze auch auf PSA und PA ebenfalls zu. Denn alle diese Sachen sind entsprechend den Vorschriften geprüft worden. Wenn du nun an das Gerät / Kleidung etwas angebracht wird, dazu zählen auch Holster usw., ist diese Kombination erstmal nicht geprüft.

Das kannst du eigentlich recht gut mit dem Auto vergleichen wenn du eins kaufst hat der Hersteller dafür zu sorgen das es Norm konform ist. Wenn du nun Änderungen am Auto vornimmst brauchst du eine Eintragung vom TÜV oder ABE ... wenn nicht erlischt die Betriebserlaubnis. Jedoch wird bezahlt die Versicherung weiterhin wenn man nachweisen kann das der Unfall nicht vom Heckspoiler verursacht worden ist. Was bei einem misachteten Vorfahrt recht einfach wäre.

Da wir bei der Feuerwehr keine Teilegutachten oder ABE haben müsste man jede kombination prüfen lassen, was aufgrund der Kosten keiner macht.

Also muss man nach GMV entscheiden ob durch die anbringung eines Gegenstandes die Sicherheitsfunktion eingeschränkt wird. Bei einer Tasche an dem Gurt eines PA`s befestigt wird eher weniger, wenn ich jedoch eine Helmlampe montiere deren Gewicht den vernünftigen Sitz eines Helmes unmöglich macht habe ich ein Problem.

Gruß Jan

PS. Helmlampen haben den Nachteil das man damit seinen Gesprächspartner dauernd blendet was sehr unangenehm sein kann, gerade bei den LED Lampen.