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Thema: Geblitzt!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.652
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    ...
    Einzige Möglichkeit:
    Es gibt bestimmte Mindestabstände, die für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten. Es ist z.B. nicht zulässig, 2 Meter hinter einem "Zone 30" Beginn eine Messung vorzunehmen....
    Wo steht das denn? Es heisst höchstens
    Kontrollen sollen nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Der Abstand bis zur Meßstelle soll mindestens xx m betragen. Er kann in begründeten Fällen unterschritten werden (z. B. Gefahrenstellen, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitstrichter).
    Der Beginn einer Baustelle IST ein besonderere Gefahrenpunkt.


    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    ...Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes...
    Na den Polizisten möchte ich (besonders mal in meiner Nachbarstadt - dort ist "Berufs-Punkte-Sammel-Rehabilitations-vor-Entfernung-aus-dem-Beamtenverhältnis-Straf-Revier") mal sehen, der wenn er ein Verwarngeld kassieren kann, nur eine mündliche Verwarnung ausspricht. Die Polizeibeamten sind übrigens (idr) LANDESbeamte und nicht städtisch und führen diese Gelder daher ans Land ab....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    .... (besonders mal in meiner Nachbarstadt - dort ist "Berufs-Punkte-Sammel-Rehabilitations-vor-Entfernung-aus-dem-Beamtenverhältnis-Straf-Revier")........
    Mal eine persönliche Frage: Ist Dir eigentlich bewusst, welche geistige Leere Du mit so manchem Deiner Postings hinterlässt?


    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    .... mal sehen, der wenn er ein Verwarngeld kassieren kann, nur eine mündliche Verwarnung ausspricht. .....
    Du wirst es Dir in Deinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass es davon mehr gibt, als man denkt!


    @Dschilly:

    Mach aus der Sache nicht so einen Hype. Zahl das Verwarngeld, auch wenn es für Dich unangenehm ist und vergiss die Sache schnellst möglich. Beim nächsten Mal bist Du schlauer und hälts Deinen rechten Fuß ein wenig höher!!



    MfG

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Polizeibeamten sind übrigens (idr) LANDESbeamte und nicht städtisch und führen diese Gelder daher ans Land ab....
    Das ist nicht ganz richtig.
    Es spielt keine Rolle wer die OWI feststellt, die Ordnungswiedrigkeiten werden an die jeweiligen Bußgeldstellen weitergegeben, diese verhängen dann die Bußgelder und führen je nach Bundesland einen unterschiedlichen Prozentsatz an die Länder ab.
    Auf deutsch, auch wenn ein Polizist "blitzt" geht ein Teil an die Kommune.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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