Hand auf's Herz:
Du warst zu schnell.
Du hast keine plausible und nachweisbare Begründung, weshalb Du zu schnell unterwegs warst (SoSi, Gefahr im Verzug o.ä.)
Ich würde es nur darauf ankommen lassen, wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast.
Einzige Möglichkeit:
Es gibt bestimmte Mindestabstände, die für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten. Es ist z.B. nicht zulässig, 2 Meter hinter einem "Zone 30" Beginn eine Messung vorzunehmen.
Wenn diese bei Deiner Messung nicht eingehalten wurden, hast Du (vielleicht) eine Chance.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus