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Thema: Geblitzt!!!

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  1. #1
    Registriert seit
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    Geblitzt!!!

    Hallo Freunde!

    Neulich wurde ich mit einem RD KFZ kurz vor einer Baustelle geblitzt.
    Schnellstraße, baulich getrenne Fahrtrichtungen, ausserorts.

    Die begrenzung ging ziemlich schnell von 130 auf 100 auf 80 auf 60 und dann hats auch schon geblitzt.

    Inkl. berücksichtigtem Toleranzabzug von 3 km/h wird mir nun eine überschreitung von 21 km/h vorgeworfen. AFAIK wären das dann ca. 80,- Euro und ein Punkt.

    Sondersignal war bei der Leitstelle nicht eingetragen und auch nicht eingeschaltet ;)

    Soll ich den Punkt kassieren und die Strafe zahlen? Oder komm ich da noch irgendwie raus?
    Verdient hätte ich sie ja, die Strafe ;) ;)

    Gruß

  2. #2
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    wenn du logisch nachdenkst dann kannst du dir deine frage sehr leicht selber beantworten ;)

    kommst du als fahrer eines normalen pkw irgendwie raus wenn du geblizt wirst? eher nicht..

  3. #3
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    Hand auf's Herz:
    Du warst zu schnell.
    Du hast keine plausible und nachweisbare Begründung, weshalb Du zu schnell unterwegs warst (SoSi, Gefahr im Verzug o.ä.)

    Ich würde es nur darauf ankommen lassen, wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast.

    Einzige Möglichkeit:
    Es gibt bestimmte Mindestabstände, die für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten. Es ist z.B. nicht zulässig, 2 Meter hinter einem "Zone 30" Beginn eine Messung vorzunehmen.

    Wenn diese bei Deiner Messung nicht eingehalten wurden, hast Du (vielleicht) eine Chance.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #4
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    140
    So lange wie du kein Fahrverbot zu erwarten hast würde ich die Füße still halten.
    Eine möglichkeit wär wie schon gesagt wurde das der Abstand der Anlage zu gering war zum Schild, da zieht dann manchmal die begründung das, dass Schild von einem LKW verdeckt war und du erst spät das Schild wahrnehmen konntest und der Verkehrslage eine schneller verringerung der Geschwindigkeit nichtzugelassen hat ohne einen Unfall zu provozieren.
    Dazu müsste aber die Messanlage wirklich 3m hinter dem Schild gestanden haben.
    Lange rede kurzer Sinn, bezahle einfach und fertig ist.

  5. #5
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    696
    Bezahlen und das nächste mal besser aufpassen. Der rest ist zu aufwändig und bringt nix auser kosten
    Gruß MasterOfFire

  6. #6
    Registriert seit
    14.12.2004
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    930
    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian

  7. #7
    Registriert seit
    18.10.2010
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    Wäre eine Idee,
    geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
    Registriert seit
    04.01.2008
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    265
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian


    zu manchen Fehlern sollte man einfach stehen und die Konsequenzen tragen, warum muß man sich immer aus allem rauswinden wollen.

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