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Thema: Geblitzt!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hand auf's Herz:
    Du warst zu schnell.
    Du hast keine plausible und nachweisbare Begründung, weshalb Du zu schnell unterwegs warst (SoSi, Gefahr im Verzug o.ä.)

    Ich würde es nur darauf ankommen lassen, wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast.

    Einzige Möglichkeit:
    Es gibt bestimmte Mindestabstände, die für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten. Es ist z.B. nicht zulässig, 2 Meter hinter einem "Zone 30" Beginn eine Messung vorzunehmen.

    Wenn diese bei Deiner Messung nicht eingehalten wurden, hast Du (vielleicht) eine Chance.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    So lange wie du kein Fahrverbot zu erwarten hast würde ich die Füße still halten.
    Eine möglichkeit wär wie schon gesagt wurde das der Abstand der Anlage zu gering war zum Schild, da zieht dann manchmal die begründung das, dass Schild von einem LKW verdeckt war und du erst spät das Schild wahrnehmen konntest und der Verkehrslage eine schneller verringerung der Geschwindigkeit nichtzugelassen hat ohne einen Unfall zu provozieren.
    Dazu müsste aber die Messanlage wirklich 3m hinter dem Schild gestanden haben.
    Lange rede kurzer Sinn, bezahle einfach und fertig ist.

  3. #3
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    Bezahlen und das nächste mal besser aufpassen. Der rest ist zu aufwändig und bringt nix auser kosten
    Gruß MasterOfFire

  4. #4
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    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian

  5. #5
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    Wäre eine Idee,
    geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
    Registriert seit
    29.03.2006
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wäre eine Idee,
    geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...
    Bedingt...

    Mit Pat. verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, muss man nicht unbedingt schnellstmöglich ins KH...

    Da ist ein schonender Transport manchmal wichtiger und da bremst man auch manchmal langsamer als die Schilder hintereinander stehen ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wir wollen hier ja jetzt kein Fallbeichspiel konstrieren oder?

  7. #7
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    26.10.2010
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    Bei uns wird immer zu den Leuten gesagt die sich ein Sticker oder so ans Auto machen wollen das man erkennen kann das die in der Feuerwehr sind, wenn sie das machen sollten sie sich auch dementsprechend verhalten, wenn nicht wirft das immer ein schlechtes Licht auf die Organisation.

  8. #8
    Registriert seit
    15.05.2008
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    61
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian
    Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P

    Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)

    Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!

  9. #9
    Registriert seit
    04.01.2008
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    265
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian


    zu manchen Fehlern sollte man einfach stehen und die Konsequenzen tragen, warum muß man sich immer aus allem rauswinden wollen.

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