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Thema: Geblitzt!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
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    Wäre eine Idee,
    geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wäre eine Idee,
    geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...
    Bedingt...

    Mit Pat. verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, muss man nicht unbedingt schnellstmöglich ins KH...

    Da ist ein schonender Transport manchmal wichtiger und da bremst man auch manchmal langsamer als die Schilder hintereinander stehen ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wir wollen hier ja jetzt kein Fallbeichspiel konstrieren oder?

  4. #4
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    Bei uns wird immer zu den Leuten gesagt die sich ein Sticker oder so ans Auto machen wollen das man erkennen kann das die in der Feuerwehr sind, wenn sie das machen sollten sie sich auch dementsprechend verhalten, wenn nicht wirft das immer ein schlechtes Licht auf die Organisation.

  5. #5
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    Mit Abstand zum Schild wirst du nicht heraus kommen.

    Durch den Geschwindigkeitstrichter (130 auf 100 auf 80 auf 60), darf der Blitzer auch direkt hinter dem letzten Schild stehen.

    gruß

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ghost~Talker Beitrag anzeigen
    Mit Abstand zum Schild wirst du nicht heraus kommen.

    Durch den Geschwindigkeitstrichter (130 auf 100 auf 80 auf 60), darf der Blitzer auch direkt hinter dem letzten Schild stehen.

    gruß
    Wo steht das?

    Bzw wo stehen generell die Regelungen wo ein Blitzer stehen darf?
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Wo steht das?

    Bzw wo stehen generell die Regelungen wo ein Blitzer stehen darf?
    Es gibt Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachung.
    Diese werden teilweise regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung angepasst.

    Eine Quelle: Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - Radarfalle.de
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Wo steht das?

    Bzw wo stehen generell die Regelungen wo ein Blitzer stehen darf?
    Hab nochmal nachgelesen und gemerkt, dass das in jedem Bundesland anders ist. Also von kurz dahinter bis 150 m wenn ich richtig gelesen habe

    z.B. in dem Link von marka in Beitrag 14

  9. #9
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Bei uns wird immer zu den Leuten gesagt die sich ein Sticker oder so ans Auto machen wollen das man erkennen kann das die in der Feuerwehr sind, wenn sie das machen sollten sie sich auch dementsprechend verhalten, wenn nicht wirft das immer ein schlechtes Licht auf die Organisation.
    Alles schön und gut, stimme da auch zu.
    Aber:
    Jeder macht mal Fehler. Und nur, weil jemand einen Aufkleber von der Feuerwehr, dem DRK oder der Gewerkschaft der Polizei in der Scheibe hat, stellt das diese Organisationen nicht grundsätzlich unter Generalverdacht der Raserei.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  10. #10
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian
    Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P

    Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)

    Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Dschilly Beitrag anzeigen
    Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P

    Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)

    Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!
    Tja, dann war es ja tatsächlich ein vermeidbares Vergehen, dann bezahle es und gut ist.

    Bei Fahrten mit Patienten täte ich keinen Cent bezahlen.

    Gruß
    Sebastian

  12. #12
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Bei Fahrten mit Patienten täte ich keinen Cent bezahlen.
    Sonderrechte bei einer Fahrt zur Dialyse, Verlegung zur Reha, ... kannst Du niemals rechtfertigen. Da würdest Du auch bezahlen.

    Gruß
    Simon

  13. #13
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Sonderrechte bei einer Fahrt zur Dialyse, Verlegung zur Reha, ... kannst Du niemals rechtfertigen. Da würdest Du auch bezahlen.
    Ich bezog mich da jetzt auch eher auf RTW-Fahrten, die auch welche sind. Im Übrigen kenne ich einen Staatsanwalt, der die Meinung vertritt, dass sich alle anderen Fahrten im Sinne der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durchaus auch rechtfertigen ließen. Das mag aber durchaus die juristische Mindermeinung sein.

    Gruß
    Sebastian

  14. #14
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hattest du einen Patienten im Auto?

    Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

    Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

    Gruß
    Sebastian


    zu manchen Fehlern sollte man einfach stehen und die Konsequenzen tragen, warum muß man sich immer aus allem rauswinden wollen.

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