Hallo,
hattest du einen Patienten im Auto?
Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.
Klappt bei uns i.d.R. problemlos.
Gruß
Sebastian
Hallo,
hattest du einen Patienten im Auto?
Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.
Klappt bei uns i.d.R. problemlos.
Gruß
Sebastian
Wäre eine Idee,
geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Bedingt...
Mit Pat. verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, muss man nicht unbedingt schnellstmöglich ins KH...
Da ist ein schonender Transport manchmal wichtiger und da bremst man auch manchmal langsamer als die Schilder hintereinander stehen ;)
MfG Fabsi
P.S.: Wir wollen hier ja jetzt kein Fallbeichspiel konstrieren oder?
Bei uns wird immer zu den Leuten gesagt die sich ein Sticker oder so ans Auto machen wollen das man erkennen kann das die in der Feuerwehr sind, wenn sie das machen sollten sie sich auch dementsprechend verhalten, wenn nicht wirft das immer ein schlechtes Licht auf die Organisation.
Mit Abstand zum Schild wirst du nicht heraus kommen.
Durch den Geschwindigkeitstrichter (130 auf 100 auf 80 auf 60), darf der Blitzer auch direkt hinter dem letzten Schild stehen.
gruß
Es gibt Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachung.
Diese werden teilweise regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Eine Quelle: Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - Radarfalle.de
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P
Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)
Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!
Ich bezog mich da jetzt auch eher auf RTW-Fahrten, die auch welche sind. Im Übrigen kenne ich einen Staatsanwalt, der die Meinung vertritt, dass sich alle anderen Fahrten im Sinne der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durchaus auch rechtfertigen ließen. Das mag aber durchaus die juristische Mindermeinung sein.
Gruß
Sebastian
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